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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweig<br />

Im Jahre 1871 wurde die "Holzberechtigung" für Wolfshagen abgelöst. Dabei<br />

handelte es sich nicht um das jedem Hause in Waldgebieten zustehende Holzrecht,<br />

sondern um die Weide ablösung im Waldgebiet. Die Kühe sollten also nicht mehr<br />

ins Holz (den Wald) getrieben werden. Von Schweineherden war keine Rede mehr,<br />

die gab es wohl kaum noch. Dafür wurde die jetzige Weide von der Forst abgeholzt<br />

und den Weideberechtigten als Weideplatz angewiesen. Bei der Badeanstalt Wolfshagen<br />

(sie wurde aber erst später angelegt) begann die Abholzung und ging bis zum<br />

Wittenberg.<br />

Das Verfahren über die Ablösung der Weideberechtigungen in den Herzoglichen<br />

Braunschweigischen und Königlichen Preußischen Forsten des Reviers Wolfshagen<br />

wurde von nachstehenden Beteiligten abgeschlossen:<br />

I. Kammerrat Grotrian, als Vertreter der Herzoglichen Kammerdirektion der<br />

Forsten in Braunschweig, in Begleitung des Forstmeisters Groschupf in Harzburg<br />

und des Oberförsters Kobuß, Wolfshagen;<br />

1. Oberförster Lange, Riechenberg, in Vertretung der Königlichen Preußischen<br />

Klosterkammer in Hannover;<br />

3. den Syndiken der "Gemeinheit" (Gemeinde) Wolfshagen, Großkäther Tilly,<br />

Nr. 15, Großköther Müller, Nr. 13, Brinksitzer Keune, Nr. 1.<br />

Bei der Auseinandersetzung bekam die "Gemeinheit" Wolfshagen von den<br />

Herzogt. Braunschweigischen Forstorten Ecksberg Nr. 1 und 1, Wittenberg Nr. 1<br />

und 1 und Rieseberg Nr. 1 zusammen 301 Morgen und 91 Quadratruten, von den<br />

Königl. Preußischen Forstorten Schäder und Schädertrift zusammen 101 Morgen<br />

und 85 Quadratruten.<br />

Die bisher gezahlten Weidegelder wurden abgelöst und das Ablösungskapital<br />

betrug für die "Gemeinheit" Wolfshagen 181 Rthl. 10 Gr. Es wurde am 11. September<br />

1871 an die Hauptfinanzkasse gezahlt. Die Überweisung der Pläne für den<br />

Tausm fand aber erst am I. Mai 1875 statt. So lange war die Gemeinde Wolfshagen<br />

berechtigt, in den herrschaftlichen Forsten ihr Weiderecht weiter auszuüben.<br />

Eine Erinnerung an diese alten Bräuche und Gerechtsame ist gerade in der heutigen<br />

Zeit von besonderer Bedeutung, weil einmal durch das Verschwinden der Viehherden<br />

niemand mehr um die alten Sitten und Gerechtsame weiß, außerdem durch<br />

den Bau der Innerstetal- und Granetalsperre sowie durch andere Veränderungen in<br />

der Landschaft (Anlage von Steinbrüchen, neuen Fahrstraßen usw.) die ursprunglichen<br />

Verhältnisse einen großen Wandel erfahren haben. flußläufe, Täler und<br />

Forstorte sind in die Vergangenheit versunken.<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519

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