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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweig<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519<br />

keit des Stifts Gandersheim selbst zu verdunkeln, wirkte sich aber zunehmend auf<br />

dessen Eigenklöster dahin aus, daß diese gleich den übrigen geistlichen Anstalten<br />

innerhalb der welfischen Territorien zu den steuerlichen und sonstigen Leistungen<br />

und Diensten des Landes herangezogen wurden und mehr und mehr als "Landstand"<br />

galten. Diese Entwicklung mußte von den Klöstern hingenommen werden<br />

und ergab sich zwangsläufig eben daraus, daß ein wirksamer Schutz nur von den<br />

Herzögen bzw. ihren Amtleuten auf der Gandersheimer Burg als den Trägem der<br />

öffentlichen Gewalt gewährleistet werden konnte und diese mehr Sicherheit zu<br />

garantieren vermochten als das Reichsstift, dessen ursprünglich starke Lehnsmannschaft<br />

sich längst mit dem herzoglichen Machtträger arrangiert hatte.<br />

Ein landesherrliches "Klosterregiment" im weltlichen Bereich konnte von den<br />

Gandersheimer Eigenklöstern noch aus einem weiteren Grunde als den Verhältnissen<br />

gemäß empfunden werden. Die Klosterreform des 15. Jhs. war gerade von den<br />

welfischen Landesherren, die sich von ihrer Durchführung mit Recht eine Stärkung<br />

der Wirtschaftskraft des einzelnen Klosters erhofften, wesentlich gefördert worden.<br />

Es wurde bereits oben daran erinnert, daß Clus der eigentliche Ausgangspunkt der<br />

großen, später unter dem Namen der Bursfelder Union bekanntgewordenen Reformbewegung<br />

gewesen ist. Nur mit tatkräftiger Hilfe des" weltlichen Armes", durch persönliches<br />

Eingreifen des fürstlichen Landesherrn, hatte im Jahre 1430 Abt Johannes<br />

Dederoth die Reform des zu stiftischen Lebensformen übergegangenen und wirtschaftlich<br />

nahezu ruinierten Klosters in CIus durchzuführen und einige Jahre später<br />

auf Veranlassung des Herzogs auch in Bursfelde das gleiche zu tun vermocht 39). Die<br />

Unterstützung der Cluser Reform durch die Gandersheimer Äbtissin trat demgegenüber<br />

zurück. So überwogen die wechselseitigen Interessen von Landesherr und<br />

Kloster dessen eigenkirchenrechtlich begründete Beziehungen zum Reichsstift Gandersheim.<br />

Ja, der in der zweiten Hälfte des 15. Jhs. eben infolge der Reform einsetzende<br />

beispiellose wirtschaftliche Aufschwung des Klosters Clus, die hervorragende<br />

Stellung, die seine Äbte zumal in den ersten Jahrzehnten des 16. Jhs. in der<br />

Führung der Bursfelder Kongregation innehatten 40), stärkten sein Selbstbewußtsein<br />

in einem Maße, daß das alte Eigentums- bzw. Patronatsverhältnis zum Reichsstift,<br />

welches sich abgesehen von den liturgischen Verpflichtungen des Abtes im wesentlichen<br />

auf dessen Eidesleistung und Bestätigung beschränkte, als nicht mehr angemessen<br />

und mit den Grundsätzen der Bursfelder Reform unvereinbar empfunden<br />

wurde 41). Hinzu kam, daß mit dem Einsetzen der den Adel und die Städte der<br />

89) Herbst, a. a. O. S. 19 und 31. Dazu die Smilderung von der persönlimen Verhaftung<br />

des die Reform verweigernden und deshalb abgesetzten Cluser Abtes Dethlev von Hannover<br />

durm Herzog Otto den Einäugigen in Johannes Busm's Liber de refonnacione monasteriorum<br />

(brsg. von K. Grube, Gesmimtsquellen der Provo Samsen 19, 1886, S. 517 ff.), die als solme<br />

zuverlässig ist. Vgl. allgemein aum Adolf Brenneke, Vor- und namrefonnatorisme Klosterherrsmaft<br />

und die Gesmimte der Kirchenreformation im Fürstentum Calenberg-Göttingen I,<br />

I, 1918, Absmnitt 1 passim, und Horst Rel1er, Vorrefonnatorisme und refonnatorische Kirchenverfassung<br />

im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel (Studien zur KirmengesmidJte<br />

Niedersamsens 10, 1959), S. 50 f.<br />

40) Vgl. P. Volk, Generalkapitelsrezesse II, 1957, S. 5,14, 46, 51 U. ö.<br />

U) Vgl. IOIx I Urk 98 und den von Henrieus Bodo später darauf angebramten Rü

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