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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweig<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519<br />

religion" zu verlassen, zum al er alt und krank sei 34). Die vom Herzog befohlene<br />

Untersuchung des Falles erledigte sich dadurch, daß Heinrich Pumme schon am<br />

19. April 1596 starb 35). Er wurde am 29. April in der Mitte der Klosterkirche begraben<br />

36). Unter seinem evangelischen Nachfolger, dem vom Herzog eingesetzten<br />

Hofgerichtssekretär und Gandersheimer Kanoniker Georg Schünemann (1596-1617),<br />

erlosch das klösterliche Leben in Clus endgültig.<br />

Die Darstellung des Lebensganges Heinrich Pummes hat uns bereits mit einem<br />

Teil der schweren Auseinandersetzungen bekanntgemadlt, in die das Reichsstift<br />

Gandersheim und seine Klöster mit dem Landesherrn nach Einführung der Reformation<br />

im Fürstentum Braunschweig-WoIfenbüttcI gerieten. Sie bilden auch den<br />

wesentlichen Kern von Pummes chronikalischen Aufzeichnungen. Zum Verständnis<br />

bedarf es noch einer kurzen Darlegung, warum es zwangsläufig zu diesen Kämpfen<br />

kommen mußte, in denen beide Seiten rechtlich begründete Ansprüche wahren zu<br />

müssen glaubten.<br />

Das Benediktinerkloster Clus war als Reformanstalt Hirsauer Prägung im zweiten<br />

Jahrzehnt des 12. Jahrhunderts von Gandersheim aus gegründet und dotiert<br />

worden 37). Es war somit - wie auch die älteren Klöster Brunshausen und St. Marien<br />

vor Gandersheim - Eigenkloster des Reichsstifts, freilich in einer Zeit, in der sich<br />

schon die alten eigenkirchenrechtlichen Anschauungen unter dem Einfluß der Kirchenreform<br />

in Richtung auf ein Patronatsverhältnis zu wandeln begannen. Der erste<br />

Konvent, von der damals hirsauischen Benediktinerabtei Corvey gestellt, gedieh nicht<br />

und wurde 1134 im Zusammenwirken von Kaiser Lothar 111., dem Diözesanbischof<br />

Bernhard I. von Hildesheim und der Stifts äbtissin Liutgard I. von Gandersheim<br />

durch Ouniazensermönche unbekannter Herkunft ersetzt. In der zweiten Hälfte des<br />

12. Jhs. bestanden enge persönliche Beziehungen zum St. Mimaelskloster in Hildesheim.<br />

Als Gandersheimer Eigenkloster hatte auch Clus an der kirchenrechtlichen<br />

Unabhängigkeit vom Diözesanbismof teil, nachdem das Reichsstift zu Beginn des<br />

13. Jhs. die Exemtion hatte erringen können 38). Nicht jedoch gelang dem Reichsstift<br />

in der Folgezeit gegenüber den Weifen, die sich in der zweiten Hälfte des 13. Jhs.<br />

als Vögte mit einer herzoglichen Burg in Gandersheim festsetzten, die Ausbildung<br />

eines eigenen weltlichen Territoriums, das aum die ihm untergebenen Klöster hätte<br />

umfassen können. Vielmehr kam es besonders seit der Mitte des 14. Jhs., als der<br />

Gandersheimer Raum zum welfischen TeiIfürstentum Braunschweig-Göttingen<br />

gehörte, auf dem Wege über die Vogtei und den in jenen fehdereichen Zeiten besonders<br />

notwendigen Smutz der Welfenherzöge zur allmählichen Ausbildung einer<br />

landesherrlichen Klosterherrsmaft. Sie drohte zeitweise sogar die Reichsunmittelbar-<br />

") 2 Alt 35%0. Vgl. auch Kronenberg, (wie Anm. 2). S. 66 f.<br />

111) Nekrolog des Hildesheimer St. Michaelsklosters. Neues Vaterländ. Archiv 1842. S. 435.<br />

1ft) CC BI. 96 V.<br />

37) H. Goett;ng, Die Anfänge des Benediktinerklosters Clus, <strong>Braunschweigisches</strong> <strong>Jahrbuch</strong><br />

40. 1959. S. 17-39.<br />

38) H. Goett;ng, Gandersheim und Rom. Die Entwicklung der kirchenrechtlichen Stellung<br />

des Reichsstifts Gandersheim und der große Exemtionsprozeß (1l03-1l08), <strong>Jahrbuch</strong> der<br />

Gesellsm. für nds. Kirchengeschimte 38. 1957. S. 36 ff.<br />

II

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