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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweig<br />

der Tod des Herzogs Julius am 3. Mai 1589 auch für den eluser Abt die Möglichkeit<br />

zurückzukehren. Nachdem er durch seinen Hildesheimer Prokurator hatte versichern<br />

lassen, er wolle sich der fürstlimen Kirmenordnung gemäß verhalten, aum die<br />

Urkunden und Siegel des Klosters wieder herbeismaffen, wurde Heinrim Pumme<br />

smließlim am 28. August 1589 durm zwei herzogliche Kommissare, den lutherismen<br />

Abt Heinrim (Wirsme) von Ringelheim und den fürstlimen Rat Hans von Gittelde,<br />

wieder in die Leitung von elus eingesetzt. Der verbliebene Rest des Konvents, der<br />

Prior Johannes Sodthoff und der einzige Konventuale Andreas Probst, leisteten ihm<br />

den Obedienzeid. Der Abt begründete seine damalige Flumt damit, daß er "dan weil<br />

es derozeit alda zur Clauß seltzam were zugangen, hette notwendig weimen müssen,<br />

damit er sim keinem teill anhengig mamen dürfen .•. ". Er verspram zugleim, er<br />

wolle "des dosters siegel und brieHe, wiewoll die ni mt seinethalben aus dem doster<br />

kommen, •.• zu doster widderbringen und smaffen". Der neue Landesherr, Herzog<br />

Heinrich Julius, betonte seinerseits, er hätte "nimts lieber gesehen, als daß cr im<br />

eloster geblieben" wäre und verspram, "ihn vor seine Person mit äußerlicher und<br />

weltlimer Gewalt zum Glauben nimt zwingen" zu wollen 31).<br />

Der nam vierjährigem Bemühen zwismen dem Herzog und dem Reichsstift<br />

Gandersheim (die letzte katholisme Äbtissin Margareta von Chlum war schon am<br />

10. April 1589 verstorben) ausgehandelte Große Vertrag vom 20. August 1593 32 ),<br />

den Abt Heinrich Pumme "in manus abbatissae" beschwor, bestimmte, daß es für<br />

elus künftig bei der Nominierung eines Abts Augsburgismer Konfession durch den<br />

Landesherm und der Bestätigung durch die Stiftsäbtissin bleiben solle und daß die<br />

Klosterrechnungen sowohl der Äbtissin wie auch dem Herzog als dem Konservator<br />

des Stiftes vorzulegen seien. Nachdem - wie smon die übrigen eluser Konventualen<br />

- aum das Reimsstift Gandersheim mit dem Regierungsantritt der Äbtissin Anna<br />

Erika von Waldeck am 23. April 158933) vollständig evangelisch geworden war,<br />

blieb Abt Heinrich Pumme der letzte kathoIisme Ordensmann im Fürstentum<br />

Braunsmweig-W olfenbüttel.<br />

Noch am Ende seines Lebens wurde er in eine blamable Angelegenheit verwickelt,<br />

die zugleim ein bezeichnendes Limt auf die Zeit der Durchführung der Reformation<br />

wirft, in der sich die Angehörigen der Klosterkonvente einer ungewissen Zukunft<br />

ausgeliefert sahen. Vor dem Fürstlimen Konsistorium verklagte die ehemalige Nonne<br />

des im Jahre 1570 aufgehobenen Klosters St. Marien vor Gandersheim, Katharina<br />

Dethmers zu Wiebremtshausen, den Abt wegen gebrochenen Eheverspremens. In<br />

einer eigenhändigen Supplik an den Herzog gab Heinrim Pumme am 21. Januar 1596<br />

zu, "daß gedadlte leichtfertige nonne vor vielen jahren mit irem smmeichelhaften<br />

liebkosen einen zettel von mir trunckener unbesonnen [!] weise heraußerkriegen ",<br />

doch sei "solmer kein beständiges eheverspremen, vilmehr ein excess, so in meiner<br />

jugend begangen ...... Er habe nimt die Absicht, seinen "stand, orden und catholisme<br />

H) JO/ll Urk 136, gedr. Joh. Georg Leuckfeld, Antiquitates Gandersheimenses (Wolfenbüttel<br />

1710), S. 196-198.<br />

8'} 6 Urk 964; vn B Hs 36 Band 4 BI. 244; Joh. Christoph Harenberg, Historia ecclesiae<br />

Gandershemensis .•• dipiomatica (Hannover 1734), S. 1024.<br />

P) 11 Alt Gand. Fb. 1,111, 16; VII B Hs 36 Band 4, BI. 65-68 v.<br />

10<br />

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