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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweig<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519<br />

verzichtete aber nur auf Minden zugunsten von Philipp Sigismund. Heinrich Juliu!><br />

wurde weiter dazu verpflichtet, nach seinem besten Vermögen zu befördern, daß die<br />

Brüder zu Erz- und Bischöflichen Würden oder Komtureien, Dompropsteien oder<br />

anderen geistlichen Prälaturen erhoben würden. Es dürfe sich aber keiner von ihnen<br />

verstehen, sich auf die geistlichen Stifter oder deren Güter zu verheiraten, "weil<br />

dabei kein segen Gottes zu erwarten sei" 38). Heinrich JuHus war auf Betreiben seines<br />

Großvaters, Heinrichs des Jüngeren, schon im Alter von 1 Jahren 1566 zum Bischof<br />

von Halberstadt postuliert. Ohne Wissen seines Sohnes hatte Heinrich in die Wahlkapitulation<br />

aufnehmen lassen, daß sein Enkel bei der katholischen Religion bleiben<br />

werde. Nach heftigen Auseinandersetzungen erreichte Julius, daß diese Bestimmung<br />

aufgehoben wurde. Doch mußte Heinrich JuIius die niederen Weihen erhalten.<br />

Wegen ihrer Erteilung wandte sich Julius an den damals schon evangelischen Abt<br />

von Riddagshausen, der deswegen zunächst bei dem Generalsuperintendenten Kirchner<br />

und anderen Theologen anfragen wollte 39). Die Antwort ist nicht erhalten, war<br />

aber sicher abschlägig. Dann erreichte JuHus, daß die Weihen seinen 3 ältesten<br />

Söhnen durch den Abt von Huysburg im Bistum Halberstadt erteilt wurden 40). Als<br />

die Sache bekannt wurde, erfolgten heftige Angriffe von Seiten der Helmstedter<br />

Theologen, vor allem Chemnitzens, und entrüstete Schreiben von evangelischen<br />

Fürsten, den Herzögen von CeIIe und Württemberg, den Kurfürsten von Sachsen<br />

und Brandenburg und dem Landgrafen von Hessen. Dieser schrieb, daß dann Grafen<br />

und Adelige nach diesem Beispiel ihre Kinder dem Papst "in den Rachen stecken"<br />

würden 41). Als sie später JuIius zur Unterzeichnung der Konkordienformel aufforderten,<br />

lehnte dieser ab, obwohl er schon 40 000 Thaler für die Sache geopfert<br />

hatte. So wurde die Konkordienformel in Braunschweig nicht eingeführt.<br />

Schon lange vor seinem Tode versuchte Julius, seine jüngeren Söhne durch den<br />

Erwerb geistlicher Präbenden finanziell sicher zu stellen, vor allem Philipp Sigismund.<br />

Für ihn erlangte er als erste Präbende eine Domherrnstelle in Köln. Hier wurde von<br />

ihm der Nachweis von 16 adeligen Ahnen gefordert, was bei der Feststellung der<br />

8 Ahnen seiner Mutter einige Schwierigkeiten machte, da länger nach einer Gemahlin<br />

eines Ahnherrn, des Grafen von Zepustin und Transsilvanien (Siebenbürgen),<br />

geforscht werden mußte 42). Der Landgraf von Hessen und der Kurfürst von Sachsen<br />

38) F. Algermann: Leben des Herzogs Julius zu Braunschweig und Lüneburg. Hrsg. von<br />

F. K. von Strombeck 1813. S. 1034.<br />

39) Der Abt von Riddagshausen, Johannes Lorbeer, hätte, obwohl evangelisch geworden,<br />

doch die Weihen erteilen können. Die Weihe war zweifellos gültig nam katholischem<br />

Kirchenremt, vorausgesetzt, daß der ordinierende Geisdiche selbst gültig geweiht war. Ob<br />

der Ordinierende später evangelism wurde, ist nur für die kanonische Erlaubnis seiner Handlung<br />

von Belang, nimt für die Gültigkeit. (v. Rosen - v. Hoewel und O. Kühn: Smäffers<br />

Grundriß des Rechts und der Wirtschaft Abt.lI, S. 53. Nach freundlichem Hinweis von<br />

Dr. Roberg-Ereuel.)<br />

10) Bescheinigung der Weihe für Philipp Sigismund: StAH Cal. Br. 11 B XIV 51 Nr. I ••<br />

U) E. Bodemann: Die Weihe und Einführung des Herzogs Heinrich Julius von Braunschweig<br />

und Lüneburg als Bischof von Halberstadt und die damit verbundenen Streitigkeiten<br />

1578-1580. Zs. d. Hist. Ver. f. Nds. Jg. 1878. S.181.<br />

u) StAH Cal. Br. 11 B XIV I I Nr.1.<br />

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