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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweig<br />

Lehre während der Besetzung des Fürstentums Braunschweig-W olfenbüttel durch<br />

die Schmalkaldischen Verbündeten vom Herbst 1541 bis zum Sommer 1547 über die<br />

Restitution durch den katholischen Herzog Heinrich den Jüngeren, die Plünderungen<br />

des Klosters in den Kriegen des Herzogs mit dem Grafen Volrad von Mansfeld und<br />

dem Markgrafen Albrecht Alkibiades von Brandenburg-Kulmbach in den Jahren<br />

ISS1- und ISS3 bis zur endgültigen Einführung der Reformation durch Herzog Julius<br />

im Herbst 1568 und zu dessen schweren Auseinandersetzungen mit dem Reichsstift<br />

Gandersheim um den Besitz von Clus und Brunshausen. Mit dem Kurienprozeß der<br />

rechtmäßig gewählten katholischen Gandersheimer Äbtissin Margareta von Chlum<br />

(1577-1589) gegen die als evangelische Äbtissin gewaltsam eingesetzte minderjährige<br />

Tochter des Herzogs, Elisabeth, bricht die Darstellung im Jahre 1581 unvermittelt ab.<br />

Die Frage nach dem ungenannten Verfasser, welcher Angehöriger des Klosters<br />

gewesen sein muß und mindestens seit dem Ende der sechziger Jahre als Augenzeuge<br />

berichtet, war nur auf dem Wege des Schriftvergleichs innerhalb des Aktenmaterials<br />

von Gandersheim und aus zu lösen. Es ergab sich dabei mit absoluter Sicherheit,<br />

daß die Schrift des Fortsetzers der Chronik mit der des letzten katholischen Abtes<br />

von Clus, Heinrich (V.) Pumme(n) (1571-1596), identisch ist 10). In ihm also haben<br />

wir den Verfasser und Schreiber der Aufzeichnungen zu sehen, und wie Henricus<br />

Bodos Chronik liegt uns auch deren Fortsetzung durch Heinrich Pumme im Autograph<br />

vor.<br />

Person und Lebensgang des Verfassers müssen kurz geschildert werden. Heinrich<br />

Pumme stammte aus Uslar und wurde wohl noch vor 1565 Mönch in Clus. Nach der<br />

Flucht des Priors und Prokurators Andreas Lüderitz (Stendel), der die inzwischen im<br />

Fürstentum Wolfenbüttel eingeführte protestantische Kirchenordnung nicht annehmen<br />

zu können glaubte 11), übernahm er Ende Mai 1569 dessen Funktion als<br />

Prokurator (CelIerarius). Als der alte Abt Johannes Mutken am 11. Februar 1570<br />

gestorben war, erhielt Heinrich Pumme bei der Neuwahl am 4. März 1570 drei der<br />

fünf Stimmen der Konventualen, mußte aber, da die Patronatsherrin, die Äbtissin<br />

des Reichsstifts Gandersheim Magdalena von Chlum (1547-1577), ihn für zu jung<br />

hielt 12), zunächst vor ihrem Kandidaten, dem Abt Johannes Bedanann aus Northeim,<br />

zurückstehen. Nachdem dieser wenig später durch die von der Wahl überraschte<br />

herzogliche Regierung vertrieben worden war, leitete zunächst Heinrich<br />

Pumme als Prokurator das Kloster, Hoh jedoch, als der Gandersheimer Generalsuperintendent<br />

Lic. Hermann HameImann kommissarisch als evangelischer Abt in Clus<br />

eingesetzt wurde, im Juni 1570 nach Marienstein. Nach HameImanns Scheitern<br />

kehrte er am H. Dezember 1570 auf das Versprechen freien Geleits durch den Herzog<br />

Sofern die im folgenden berührten Ereignisse in der unten abgedruckten Chronikfortsetzung<br />

VII B Hs 3 % I a eingehender gesdlildert werden. finden sidl die Belege mit den genauen<br />

Ardlivsignaturen in den Textanmerkungen zur Edition.<br />

10) Vgl. besonders die eigenhändigen Sdlreiben Heinridl Pummes vom 31. März 1581<br />

und vom 9. Mai IS91 in 1 Alt 35°1. Der Abt sdlreibt seinen Namen meist .. Pumme", nidlt<br />

selten aber audl .. Pummen".<br />

11) Siehe unten S. 13.<br />

12) Vgl. das Gandersheimer Kapitelsprotokoll VII B Hs 3Sa BI. 19.<br />

7<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519

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