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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweig<br />

und Dienern Hclmstedtcr Bier, gespeist sollen sie mit den Resten werden. Nacheinander<br />

sollen die einzelnen Professoren zu den Mahlzeiten gebeten werden, ebenfalls<br />

französische Schulmeister, damit sie in ihrer Sprache Anleitung geben. Die jungen<br />

Herren bekommen täglich ein frisches Hemd, Tischtuch, Handtuch und Mundtuch.<br />

Ihre Wäsche muß im Hause gewaschen und gemangelt werden. Ihre Bettwäsche wird<br />

geliefert, für die Wäsche der anderen Hausbewohner muß Borcholt aufkommen.<br />

Getränke, Lichter und Heizmaterial werden gesondert bezahlt "zur notdurft und<br />

ohne überfluß ", ein Kostenanschlag ist vorher einzureichen. Kulturgeschichtlich interessant<br />

ist das Verzeichnis der Sachen, die von Wolfenbüttel mitgebracht wurden:<br />

I Gieß becken und I Gießkanne (zum Händewaschen bei Tisch), 18 Eßbecken,<br />

24 Teller, Il Löffel, 2 Salzfässer, I Kredenzmesser, I Gabel (zum Vorlegen, man<br />

benutzte noch keine Gabeln beim Essen), 1. Herrenmesser, I Butterschüssel, jedem<br />

Herren I Gießkanne und Handbecken in die Studierstube, sich abends und morgens<br />

darin zu waschen, 10 Leuchter, I Kupferwanne für das Geschirr, I zum Füße waschen,<br />

I Schachspiel 27). -<br />

Es wurde dafür gesorgt, daß den jungen Herren Barbier. Schuster und Schneider<br />

zur Verfügung standen und daß sie einen Kirchenstuhl erhielten. Da im Hause Borcholt<br />

keine Uhr vorhanden war, gab Juliuseinen Zuschuß zur Reparatur der<br />

Kirchenuhr.<br />

Am 16. Juni 1581 kamen die jungen Herzöge mit einem Gefolge von 11 Personen<br />

in Helmstedt an. Der Hofmeister berichtete: "Wir sind vom rector und der ganzen<br />

universität mit einer lateinischen rede empfangen, der rat hat die bürger gewapnet<br />

vor dem tore aufstellen lassen und verehrte I faß bier und I fäßlein wein von ungefähr<br />

1 ohm."<br />

Von einem Universitätsstudium im eigentlichen Sinne konnte bei der Jugend der<br />

Knaben (14 und 9 Jahre) nicht die Rede sein. Sie standen unter der strengen Zucht<br />

ihres Hofmeisters und durften an den Veranstaltungen wie Promotionen an der<br />

Universität nicht teilnehmen. Wie bisher wurden sie von ihren Präzeptoren unterrichtet<br />

und mußten ihre Prüfungen ablegen. Julius hatte angeordnet, sie sollten<br />

jeden Tag ihre gewöhnlichen Lektionen haben, sich nicht mit Trunk beladen und<br />

nicht in Völlerei geraten. Auch Hofmeister und Bediente müssen sich eines ehrbaren<br />

Lebens befleißigen. Wenn Gäste da sind, denen zu Ehren oder gemäß "des bey uns<br />

Teutschen leider allzuviel ingerissenen bösen Gebrauchs halben ein geselliges Trinkgelag<br />

gestattet und angerichtet werden solle", •.•. dürfen die jungen Herrschaften<br />

"dabey nicht gelassen, viel weniger darzu gezogen, sondern sobald die Mahlzeit<br />

gehalten und das Tischtuch aufgehoben, oder wann sonsten das Gesäuf angehen will",<br />

sollen sie zu ihrem Gemach geführt werden. Auf Höflichkeit ist zu achten. Wenn<br />

sie nicht gehorchen, muß es gemeldet werden. Sie sollen ein christliches, keusches,<br />

eingezogenes Leben führen, zu keinen verdächtigen Weibsbildern gehen. Unzeitiges<br />

Spazierengehen, verdächtiges Baden und häufiges Reiten auf die Ämter und Klöster<br />

soll nicht erlaubt sein. Abends um 8 sollen die Türen verschlossen werden. Die Hof-<br />

17) Ebenda.<br />

111.<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519

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