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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweig<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519<br />

rein deduktiv aus der Klassenzugehörigkeit eines Hofes auf sein Alter und seine<br />

Entstehungsart zu schließen.<br />

Allgemein wird die Bedeutung der Hofklassen darin gesehen, daß mit ihr eine<br />

bestimmte Dienstpflicht verknüpft war. Folgt man dieser Annahme, so muß man für<br />

die Neugründungen einen unlöslichen Zusammenhang von Entstehungsursache und<br />

Dienstpflicht anerkennen. Wenn das Amt Lutter zu Beginn des Untersuchungszeitraumes<br />

zwei Ackerhöfe und zwei Halbspännerhöfe schuf, so stand dahinter sicher<br />

das Bemühen, für die Wirtschaft des Amtsgutes sechs Diensttage "mit dem Spanne"<br />

zu gewinnen. Ähnliches gilt sicher auch für den Zuwachs von acht Kothöfen, an dem<br />

das Amt jedoch nur mit fünf Stellen beteiligt war. Immerhin standen dadurch noch<br />

einmal zehn Diensttage "mit der Hand" zusätzlich zur Verfügung.<br />

Schwer fällt die Entscheidung, ob die acht hinzugekommenen KotsteIlen neugegründet<br />

oder nach vorherigem Wüstwerden lediglich neu besetzt wurden. Bedenkt<br />

man, daß man von den 16 Hufen der Familien v. Rhüden, v. Heere, v. Schwicheldt<br />

und der Kirche, die 1568 bestellt wurden, 1548 nur 5 Hufen und 31 Morgen<br />

beackerte, so muß Lutter um die Jahrhundertmitte noch stark unter Kriegsfolgen<br />

gelitten haben. Dabei ist es gleichgültig, ob man noch an die Nachwirkungen der<br />

Stiftsfehde denkt oder statt dessen die Auswirkungen des Schmalkaldischen Krieges<br />

verantwortlich macht. Dennoch kann dieser Sachverhalt das Wüstwerden von Kotstellen<br />

nicht zwingend beweisen.<br />

Auf jeden Fall läßt sich aber das Bemühen des Amtes belegen, Kotsassen erneut<br />

in Lutter anzusiedeln und die bereits dort wohnenden zu halten. Während nämlich<br />

die Ackerhöfe von 1548 bis 1568 im wesentlichen ihren alten Besitz wieder vollständig<br />

unter den Pflug nahmen, beruht die bessere Landausstattung aller Kothöfe<br />

auf Landzulagen aus dem Amtsbesitz. 1548 gehörten zu den Kothöfen '1. SO Morgen<br />

Ackerland, 1568 dagegen 435. In der gleichen Zeit sank die vom Amt bewirtschaftete<br />

Fläche von 1110 Morgen auf 891. Die Landzuwendungen an die neugegründeten<br />

oder aufgestockten Acker- und Halbspännerhöfe werden aufgehoben durch an das<br />

Gut zurückgefallene Flächen und Ländereien, die 1568 die Familie v. Rhüden zusätzlich<br />

vermeierte. Einem Verlust an 129 Morgen beim Amtsgut steht also ein Gewinn<br />

an 185 Morgen Meierland der Köter gegenüber.<br />

In späterer Zeit ist neben den Landverschiebungen zwischen den einzelnen Höfen<br />

und Hofklassen ein Anwachsen der Lutterschen Feldmark zu beobachten. Jedoch<br />

kommt der Zuwachs an Ackerland jetzt nicht mehr der Klasse der Kotsassen zugute.<br />

Zwar wächst die insgesamt von den Kötern bewirtschaftete Fläche in der Zeit von<br />

1595 bis 1756 noch von 556 Morgen auf 574 Morgen an, doch sinkt die im Durchschnitt<br />

von einem Hof beackerte Fläche von 13,'1. auf 13,0 Morgen ab. Allein<br />

107 Morgen beanspruchten nämlich 1756 die vier Karrnerhöfe. Wuchs ihre Größe<br />

über den Durchschnitt an, so mußte selbstverständlich die Durchschnittsgröße der<br />

anderen sinken. Das Amt wird die Umstufung von vier Kotstellen zu Karrnerhäfen<br />

sicherlich gefördert haben. Wenn sie auch dem Amt im allgemeinen nur Kotsassendienste<br />

leisteten, so mußten sie doch im Winter Wild- und Forellenfuhren bis nach<br />

Braunschweig übernehmen. Allerdings wurde ihnen dafür der Handdienst teilweise<br />

erlassen. Es will aber so scheinen, als ob das Amt hierauf keinen so großen Wert<br />

mehr legte, da es sich bereits an anderer Stelle Ersatz verschafft hatte.<br />

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