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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweig<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519<br />

SchluP betrachtung<br />

Nachdem in dieser Untersuchung fortlaufend die sich wandelnden Besitzverhältnisse,<br />

eventuell auch die sich ändernde Klassenzugehörigkeit einzelner Höfe beschrieben<br />

wurden, mag nunmehr auf einen raschen und häufigen Wechsel der Verhältnisse<br />

geschlossen werden. Vergegenwärtigt man sich aber, daß während des Untersuchungszeitraumes<br />

sieben Generationen lebten und wirtschafteten, so verlangsamt<br />

sich das Geschehen wieder erheblich, und man ist fast geneigt, es eher "statisch"<br />

zu nennen. Für den Wirtschaftshistoriker sind jedoch solche Betrachtungen müßig.<br />

Er hat nur zu bemerken, daß Höfe keine unveränderlichen Einheiten darstellen, die<br />

den Gang der Geschichte unangefochten überdauern. Infolgedessen ist es auch nicht<br />

ohne weiteres möglich, rückwirkend aus den Verhältnissen späterer Zeiten jene zu<br />

erschließen, die in früheren Jahrhunderten herrschten.<br />

Fragt man danach, welchen Beitrag diese Arbeit zur Entstehung der Hofklassen<br />

liefert, so sind die Ergebnisse bald zusammengefaßt. Schon das vorhandene Quellenmaterial<br />

verbot eine grundsätzliche Diskussion mit den Auffassungen Küchenthais,<br />

die aber auch gar nicht nötig erscheint. Seine Darlegungen sollen nicht bezweifelt,<br />

sondern nur ergänzt werden, und das kann auch nur für den Zeitraum von 1512<br />

bis 1756 geschehen. Wenn bislang das hohe Alter der Ackerhöfe von keiner Seite in<br />

Zweifel gezogen wurde, so konnte für zwei Ackerhöfe in Lutter ein Gründungstermin<br />

zwischen 1512 bis um 1567 nachgewiesen werden. Inwieweit das Land dieser<br />

Höfe zum Altsiedelland gerechnet werden darf, und ob die HofsteIlen den Dorfkern<br />

anzuzeigen vermögen, kann nur durch weitergehende Untersuchungen geklärt<br />

werden. Für zwei weitere Ackerhöfe wurde nachgewiesen, daß sie nicht vor 1356<br />

entstanden sein können. Doch sind nach diesem Zeitpunkt bis zum Wüstwerden der<br />

Kirchnauer Flur und der Wiederaufnahme der Bewirtschaftung sicherlich noch etliche<br />

Jahre vergangen. Hinzu kommt der Halbspännerhof, dem offensichlich jüngeres<br />

Rodungsland zugelegt wurde und der in der Zeit von 1548 bis vor 1567 gegründet<br />

sein muß. Daneben konnten zwei schon früher erkannte Entstehungsarten erneut<br />

gesichert werden. Wenn Oehr meint, Halbspännerhöfe seien auch durch die Aufstockung<br />

von Kothöfen entstanden, so ist ihm zuzustimmen 60). Ebenso hat Mittelhäuser<br />

recht, wenn sie einige Halbspännerhöfe für abgesunkene Ackerhöfe hält 61).<br />

Es mag erstaunlich erscheinen, daß auf der einen Seite bereits in einem Dorf solch<br />

vielfältige Entstehungsursachen nachgewiesen werden konnten, und andererseits<br />

Küchenthai in seinem zweifellos weit umfangreicheren Material weder auf die Aufstockung<br />

von Kothöfen noch auf die Degradierung eines Ackerhofes stieß. Müßte<br />

jetzt nicht nach dem Umfang gefragt werden, der den einzelnen Entstehungsarten<br />

zukam? Die Antwort darauf setzt so ausgedehnte Vorarbeiten voraus, daß mit ihr so<br />

bald nicht zu rechnen ist. Aber selbst wenn sie vorliegt, ist eins nicht mehr möglich:<br />

80) Gehr, Gustav: Ländliche Verhältnisse im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel<br />

im 16. Jahrhundert. Hannover und Leipzig 1903, S.53 (Quellen und Darstellungen zur<br />

Geschichte Niedersachsens, Bd. XII).<br />

81) Mittelhäuser, Käthe: Zur Frage der Halbmeierhöfe, in: Neues Arm. f. Nieders.,<br />

Heft 17, 1950, S. 401-407.<br />

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