Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...
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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweig<br />
worden sein, denn er erscheint in der Dorfbeschreibung als Brinksitzerstätte, ohne<br />
Besitz an Acker und Wiese 57).<br />
Hingewiesen sei auch noch auf den Kothof des Klosters Steterburg, der 1548<br />
1I Morgen vom Kloster hatte, danach 15 und 18 Morgen "vom Hause" und um<br />
1756 immer noch 18 1 /2 Morgen 58). Daneben besaß auch die Luttersche Kirche<br />
Kothöfe, deren Zahl von 1548 bis 1756 von zwei auf drei anwuchs. Davon waren<br />
zwei in der Mitte des 18. Jahrhunderts bereits wieder geteilt.<br />
Nachdem die Kothöfe des Adels etwas näher beschrieben worden sind, seien<br />
für die übrigen noch einige summarische Angaben angefügt, die das Bild abrunden.<br />
1548 beackerten die 34 Kothöfe des Dorfes im Durchschnitt 7,3 Morgen. Schon vor<br />
1567 war der Besitz bei nunmehr 42 Höfen auf 10,3 Morgen angestiegen, und 1568<br />
umfaßte er bereits 13,0 Morgen. Danach wuchs die Durchschnittsgröße bis 1595<br />
nur noch geringfügig auf 13,2 Morgen an. Ohne Zweifel müssen sich also in diesen<br />
50 J uhren auch bei den übrigen Lutterschen Kothöfen die Besitzverhältnisse erheblich<br />
gewandelt haben.<br />
Bei solch vielfältigen Veränderungen erscheint es nicht angebracht, den Besitz an<br />
Morgen Ackerland als Indiz für frühere Besitzrechte zu werten. Höfe, die Hufenland<br />
bewirtschafteten, scheinen ohnehin nicht vorhanden gewesen zu sein, sonst<br />
hätte man in den ersten beiden Erbregistern das Ackerland der in Frage kommenden<br />
Kothöfe sicher ebenso in Hufen angegeben, wie das bei den Ackerhöfen geschah.<br />
Aber auch ein Besitz an 9 (4 1 /2) oder 6 Morgen, den Küchenthai als kennzeichnend<br />
für die alten Höfe der "Dagewerchten" des Sachsenspiegels ansieht, scheint in Lutter<br />
nicht beweiskräftig zu sein, obwohl die entsprechenden Morgenzahlen bei 34 Höfen<br />
immerhin neunmal vorkamen 59). überprüft man nämlich auch noch die restlichen<br />
drei Erbregister, so ergibt sich folgende Häufigkeitsverteilung bei den genannten<br />
Besitzgrößen:<br />
I. Erbregister 2. Erbregister 3. Erbregister 4. Erbregister<br />
1548 vor 1567 1568 1595<br />
4 1 /1 Morgen 3 x I x I X IX<br />
6 Morgen 5 x IX IX IX<br />
9 Morgen I x 4 x 4 x 5 x<br />
(11 Morgen IX 7 X 5 x 4 x)<br />
Mit zunehmender Größe muß ganz einfach ein Besitz von 9 Morgen öfter auftreten,<br />
und wie sehr der Zufall mitspielen kann, zeigt die wechselnde Häufigkeit<br />
eines Landbesitzes von 12 Morgen. Die Zunahme von einem Fall auf das siebenmalige<br />
Vorkommen beruht sicher auch wieder auf der angewachsenen Durchschnittsgröße,<br />
die anschließende Abnahme aber ist nur noch durch das Wirken des Zufalls<br />
zu erklären. Es erschien deshalb nicht erlaubt, aus dem Besitz der Kothöfe an Ackerland<br />
weitere Schlüsse zu ziehen.<br />
117) Ass. Nr. 9, 1966 abgebrannt.<br />
118) Heute Ass. Nr. 2.6.<br />
18) Kücbentbal, a. a. 0., S. 67 H.<br />
7" 99<br />
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519