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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweig<br />

worden sein, denn er erscheint in der Dorfbeschreibung als Brinksitzerstätte, ohne<br />

Besitz an Acker und Wiese 57).<br />

Hingewiesen sei auch noch auf den Kothof des Klosters Steterburg, der 1548<br />

1I Morgen vom Kloster hatte, danach 15 und 18 Morgen "vom Hause" und um<br />

1756 immer noch 18 1 /2 Morgen 58). Daneben besaß auch die Luttersche Kirche<br />

Kothöfe, deren Zahl von 1548 bis 1756 von zwei auf drei anwuchs. Davon waren<br />

zwei in der Mitte des 18. Jahrhunderts bereits wieder geteilt.<br />

Nachdem die Kothöfe des Adels etwas näher beschrieben worden sind, seien<br />

für die übrigen noch einige summarische Angaben angefügt, die das Bild abrunden.<br />

1548 beackerten die 34 Kothöfe des Dorfes im Durchschnitt 7,3 Morgen. Schon vor<br />

1567 war der Besitz bei nunmehr 42 Höfen auf 10,3 Morgen angestiegen, und 1568<br />

umfaßte er bereits 13,0 Morgen. Danach wuchs die Durchschnittsgröße bis 1595<br />

nur noch geringfügig auf 13,2 Morgen an. Ohne Zweifel müssen sich also in diesen<br />

50 J uhren auch bei den übrigen Lutterschen Kothöfen die Besitzverhältnisse erheblich<br />

gewandelt haben.<br />

Bei solch vielfältigen Veränderungen erscheint es nicht angebracht, den Besitz an<br />

Morgen Ackerland als Indiz für frühere Besitzrechte zu werten. Höfe, die Hufenland<br />

bewirtschafteten, scheinen ohnehin nicht vorhanden gewesen zu sein, sonst<br />

hätte man in den ersten beiden Erbregistern das Ackerland der in Frage kommenden<br />

Kothöfe sicher ebenso in Hufen angegeben, wie das bei den Ackerhöfen geschah.<br />

Aber auch ein Besitz an 9 (4 1 /2) oder 6 Morgen, den Küchenthai als kennzeichnend<br />

für die alten Höfe der "Dagewerchten" des Sachsenspiegels ansieht, scheint in Lutter<br />

nicht beweiskräftig zu sein, obwohl die entsprechenden Morgenzahlen bei 34 Höfen<br />

immerhin neunmal vorkamen 59). überprüft man nämlich auch noch die restlichen<br />

drei Erbregister, so ergibt sich folgende Häufigkeitsverteilung bei den genannten<br />

Besitzgrößen:<br />

I. Erbregister 2. Erbregister 3. Erbregister 4. Erbregister<br />

1548 vor 1567 1568 1595<br />

4 1 /1 Morgen 3 x I x I X IX<br />

6 Morgen 5 x IX IX IX<br />

9 Morgen I x 4 x 4 x 5 x<br />

(11 Morgen IX 7 X 5 x 4 x)<br />

Mit zunehmender Größe muß ganz einfach ein Besitz von 9 Morgen öfter auftreten,<br />

und wie sehr der Zufall mitspielen kann, zeigt die wechselnde Häufigkeit<br />

eines Landbesitzes von 12 Morgen. Die Zunahme von einem Fall auf das siebenmalige<br />

Vorkommen beruht sicher auch wieder auf der angewachsenen Durchschnittsgröße,<br />

die anschließende Abnahme aber ist nur noch durch das Wirken des Zufalls<br />

zu erklären. Es erschien deshalb nicht erlaubt, aus dem Besitz der Kothöfe an Ackerland<br />

weitere Schlüsse zu ziehen.<br />

117) Ass. Nr. 9, 1966 abgebrannt.<br />

118) Heute Ass. Nr. 2.6.<br />

18) Kücbentbal, a. a. 0., S. 67 H.<br />

7" 99<br />

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