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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweig<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519<br />

sechs Morgen "vom Hause" hatte, ist nicht zu entscheiden, doch waren es vor 1567<br />

bereits 27 Morgen, 1568 sogar 36.<br />

Nicht unerheblicher Landbesitz gehörte im Amt Lutter der Familie v. Rhüden.<br />

Bereits 1458 trug sie neben dem Burglehn einen Hof und vier Hufen im Dorf Lutter<br />

zu Lehen, dazu das wüstgewordene, südlich von Lutter gelegene Dorf Rhode 44).<br />

Für das Jahr 1548 weist das erste Erbregister jedoch nur einen v. Rhüdenschen<br />

Kothof aus, der von dieser Adelsfamilie mit 19 Morgen MeierIand ausgestattet<br />

worden war. Vor 1567 waren es nur noch neun Morgen, jedoch hatte ihm das fürstliche<br />

Amt weitere zwölf Morgen vermeiert. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts wurde<br />

dem Hof das adlige Land ganz entzogen, doch behielt er "vom Hause" 1 3 Morgen<br />

Meierland. Danach läßt sich der Hof nicht mehr nachweisen 45).<br />

Im zweiten Erbregister, also vor 1567, vermehrt sich die Zahl der Kothöfe dieses<br />

Geschlechts plötzlich um weitere vier Stellen. Dabei kann es sich nicht vollständig um<br />

den Zuwachs von drei Kothöfen der Familie v. Gremsleben gehandelt haben; denn<br />

zwei von den vier Kothöfen sind offensichtlich Neugründungen 46). Auf jeden<br />

Fall aber wächst die Morgenzahl, die zu folge des zweiten Erbregisters insgesamt an<br />

Luttersche Höfe vermeiert war, auf 120 Morgen an. Die Annahme liegt nahe, dieser<br />

Landbesitz sei mit den vier Hufen identisch, die 1458 an die Familie verlehnt worden<br />

waren 47). Auf den Ackerhof entfiel nunmehr aber nur noch ein Drittel, in das übrige<br />

Land teilten sich neuerdings sechs Kothöfe. Für den ursprünglich gegebenen Zusammenhang<br />

spricht auch die vielfältige Flurkorrespondenz, die zwischen den Parzellen<br />

der einzelnen Höfe bestand 48). Sie ist kaum in der Lutterschen Feldmark zu beobachten,<br />

wo nur zwei Korrespondenzen auftraten, aber deutlich im "Rodenfeld",<br />

wo die beteiligten Feldstücke in der 1., 2., 10. und I I. Wanne ununterbrochene Ketten<br />

von fünf bis zehn Parzellen bildeten 49). Daneben waren nur noch drei einzeln<br />

liegende Flurstücke vorhanden.<br />

U) Deeters, a. a. 0., S.71. Wenn auch Rippel, a. a. 0., S.33, die kleine DorfsteIle für<br />

eine geschrumpfte Siedlung hält, 50 ist für sie dennoch ein totaler Wüstungsprozeß belegt.<br />

Im ). Erbregister heißt es nämlich, daß das Adlige Gut in Lutter sein gesamtes Vieh im<br />

Amtsdorf hält und man vor )0 oder 40 Jahren in Rhode nur eine Scheune und drei Kothöfe<br />

aufgebaut habe. Im 4. Erbregister umfaßt die Ortschaft Rhode nur jene drei KotsteIlen .<br />

• ~) Womöglich wurde der Hof als Brinksitzerstelle wiederaufgebaut, in diesem Falle wäre<br />

es die Ass. Nr. S.<br />

'8) Nähere Hinweise wird ein weiterer Aufsatz des Verfassers enthalten, der ebenfalls<br />

im Braunschw. Jb. erscheinen wird. Hier sei schon darauf aufmerksam gemacht. daß 1548<br />

zu dem einzigen Kothof derer v. Gremsleben wiederum kein adliges Land gehörte. Der<br />

Besitz der Kothöfe derer v. Rhüden an Ackerland, das von der gleichen Familie vermeiert<br />

wurde, liegt ausschließlich auf dem "Rodenfeld", mit dem das Geschlecht nachweislich seit<br />

14S8 belehnt war.<br />

t7) Zwar wurde von Nauener Bauern auch Land der Feldmark Rhode bewirtschaftet.<br />

doch schwankte die gesamte Morgenzahl nicht, die im I. und 1. Erbregister eingetragen wurde.<br />

Es traten lediglich starke Verschiebungen von Hof zu Hof auf.<br />

Oll) Siehe Feldbeschreibung von Rhode 1756, Anhang der Lutterschen Feldbeschreibung<br />

(s. Anm. )0). Rippel zog seinerzeit die Feldmark von Rhode nicht in die Untersuchung<br />

der Flurkorrespondenzen ein (s. Anm. 19).<br />

") Verg!. auch Feldbeschreibung von Lutter (s. Anm. )0).<br />

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