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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweig<br />

neu errichtetes Gebäude verweist, so wird es sich sicher um die Wiederbebauung<br />

einer wüst gewordenen Stätte gehandelt haben, da das Vorhandensein eines bislang<br />

ungenutzten Platzes im Dorfkern unwahrscheinlich ist. Hervorzuheben aber ist die<br />

ausgesprochene Randlage der Felder, die auf die späte Gründung hindeutet.<br />

3. Ackerhöfe werden in zwei Halbspännerhöfe umgewandelt. Konnte man die<br />

zweite HofsteIle auf einer Parzelle am Dorfrand errichten, so entfiel der Zwang,<br />

auch die HofsteIle zu teilen. Diesen Weg beschritten die beiden Bauern, die den<br />

Ackerhof mit vier Hufen Kirdlenland je zur Hälfte annahmen. Bei dem anderen<br />

Ackerhof erstreckte sich die Teilung dagegen auch auf die HofparLelle. Die Dorfbeschreibung<br />

von 1756 läßt erkennen, daß sie für den Aufbau von zwei Höfen kaum<br />

ausreidlte.<br />

4. Ein Ackerhof erleidet so schwere Landverluste, daß er in die Klasse der<br />

IIalbspänner zurückgestuft werden muß.<br />

Sieht man von der Neugründung ab, so sind alle anderen Entstehungsursachen<br />

von den verschiedensten Autoren schon früher aufgeführt. Küchenthai zitiert ihre<br />

Ansimten nimt nur ausführlich, er lehnt sie aum ausdrücklim ab 35). Lediglim die<br />

Teilungen läßt er als seltenen Ausnahmefall gelten 36). Statt dessen soll seiner Meinung<br />

nach die Klasse der Halbspänner im wesentlimen dadurch gebildet worden<br />

sein, daß seit der Mitte des 16. Jahrhunderts die größeren Bauhöfe als Ackerhöfe,<br />

die kleineren als Halbspännerhöfe bezeimnet wurden 37).<br />

Zweifellos sieht Kümenthal nimt genügend, daß aum vor, während und nach<br />

der Niederschrift der ersten Erbregister Höfe zugrunde gingen. Ihr Land aber blieb<br />

zumindest in dieser Zeit auf die Dauer nicht mehr unbewirtschaftet, es wanderte<br />

vielmehr zu den verbleibenden Höfen. Nach einer nennenswerten Vergrößerung<br />

des Landbesitzes aber stand der Amtmann jedes Mal vor der Aufgabe, die bisherige<br />

Einstufung in eine Bauernklasse zu überprüfen und eventuell den Hof in die nächsthöhere<br />

Bauernklasse einzureihen. Die Entscheidung über die Klassenzugehörigkeit<br />

war sogar unumgänglich, wenn einer neugegründeten oder wiederaufgebauten Hofstelle<br />

schon als Erstausstattung ein erheblicher Landbesitz zugeteilt worden war.<br />

Daneben mag er durmaus die vormaligen Bauhöfe auf die beiden ersten Hofklassen<br />

aufgeschlüsselt haben. Es kann aum durchaus sein, daß diese Aufgabe überwog.<br />

Auf Grund des vorliegenden Materials ist Küchenthai nicht generell zuzustimmen,<br />

wenn er die Halbackermänner als Meier städtischer Bürger ansicht und sie den Halbspännern<br />

gegenüberstellt, die ihre Höfe von anderen Grundherrn erhalten hätten 38).<br />

Um 1548, als in Lutter nom keine Halbspännerhöfe bestanden, bezeichnete der<br />

Luttersche Amtmann die entspremenden Höfe in Nauen als "Halbe Ackerhöfe".<br />

In das zweite Erbregister trug er die gleichen Stellen jedom als Halbspännerhöfe ein.<br />

311) KüchenthaI, a. a. 0., S. 163 H.<br />

38) Ob Teilungen von Ackerhöfen so selten sind, wie KüchenthaI meint, muß für das<br />

Amt Lutter bezweifelt werden. Auch in Nauen, drei Kilometer südwestlich von Lutter,<br />

hat Rippel a. a. 0., S. 30, zwei geteilte Ackerhöfe nachgewiesen.<br />

17) KüchenthaI, a. a. 0., S. 164.<br />

88) KüchenthaI, a. a. 0., S. 18S.<br />

95<br />

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