Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...
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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweig<br />
Die Entstehung der nädlsten vier Halbspännerhöfe ist bald beschrieben, da sie<br />
aus zwei Ackerhöfen hervorgingen. Der Ackerhof, den man aus dem v. Wallmodenschen<br />
Kothof und den vier Hufen Kirchenland gebildet hatte, muß laut Erbregister<br />
von 1595 und Dorfbeschreibung von 1685 in der Zwischenzeit geteilt worden sein.<br />
Das Land, die Zinsen und Dienste wurden von den beiden nachfolgenden Höfen<br />
gen au zur Hälfte übernommen. Lediglich die viereinhalb Morgen vom fürstlichen<br />
Amt wurden insgesamt dem einen Hof zugeschlagen 32). In der Zeit von 1595 bis<br />
1685 muß auch die Umwandlung jenes Ackerhofes, zu dem nachweislich seit 1548<br />
die zwei Hufen des Klosters Steterburg und bald darauf zwei weitere vom Amtsgut<br />
gehörten, in zwei Halbspännerhöfe vorgenommen worden sein. Auch dieses Mal<br />
hatte man das Ackerland, die Abgaben und Dienste exakt gehälftet 33).<br />
Auf eine weitere Entstehungsursache stößt man, wenn man die Angaben für den<br />
siebenten Halbspännerhof verfolgt. Er wird vom zweiten Erbregister an als Ackerhof<br />
geführt. Im ersten fehlt er noch, und ganz offensichtlich ist er 1548 wüst gewesen.<br />
Mögen es noch die Nachwirkungen der Stiftsfehde gewesen sein, wahrscheinlicher<br />
wohl die des Schmalkaldischen Krieges, jedenfalls war die Hofstelle zu jener Zeit<br />
nicht besetzt. Bis 1567 hatte dann Jacob Koter den Hof von der Familie v. Rhüden<br />
als Mciergut angenommen. überraschend ist der geringe Landbesitz. Er umfaßte<br />
nur eine Hufe und 15 Morgen, später wurde er statt dessen mit 40 Morgen angegeben.<br />
1458 hatte jedoch Bischof Ernst den Hof wie bei den anderen Adels familien<br />
auch mit vier Hufen an die lIerren v. Rhüden vergeben. Das geht aum eindeutig aus<br />
den Erbregistern hervor, die den alten Umfang von vier Hufen bestätigen, der Rest<br />
sei verloren gegangen. 1685 betrug die Größe immer noch 40 Morgen, doch wurde<br />
der Hof jetzt als Halbspännerhof bezeichnet. Auch in der Dorfbeschreibung von<br />
1756 behielt der Hof die gleidle Klassenzugehörigkeit. Ganz offenkundig tritt bei<br />
diesem Hof das Absinken aus der Klasse der Ackerhöfe in die der Halbspänner<br />
zutage. Verursacht wurde er ohne Zweifel dadurch, daß der Hof um 1548 nicht<br />
besetzt war und dadurch ein Teil des Landes nicht unbedingt dem Grundherrn,<br />
jedoch der Hofstelle verloren ging 84).<br />
Vier versmiedene Entstehungsursachen lassen sich also allein für die Halbspännerhöfe<br />
des Dorfes Lutter nachweisen.<br />
1. Ein Kothof wird aufgestockt und rückt dadurch in die Klasse der Halbspänner<br />
auf. Dabei kann die HofsteIle selbst auf eine verhältnismäßig späte Gründung<br />
zurückgehen. Bei dem Beispielshof ist die Lage am Rande des alten Dorfes unverkennbar.<br />
Grundsätzlich könnte man annehmen, auch das zugelegte Land sei junges<br />
Rodungsland. In dieser Hinsicht gibt die Verteilung der Feldstücke auf die einzelnen<br />
Wannen jedoch keinen deutlichen Hinweis.<br />
2. Zu einem neu gegründeten Hof wird gleich so viel Land gelegt, daß er sofort<br />
in die Klasse der Halbspänner eingereiht wird. Diesmal muß die Hofstelle jedom im<br />
Kern des alten Dorfes gelegen haben. Wenn die Bezeichnung n W onhof" auf ein<br />
32) s. Anm. ~4<br />
33) Ass. Nr.7, der andere Hof war bereits 1756 wüst und ist nicht mehr nachzuweisen.<br />
31) Heute Ass. Nr. 27.<br />
94<br />
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519