Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...
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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweig<br />
den übrigen Amtsdörfern bereits aufgeführt, jedoch nicht in Lutter. Das erste Erbregister<br />
enthält für diesen Ort lediglich fünf Ackerhöfe und 34 Kothöfe.<br />
Beginnen wir mit dem Kotsassen Hans Zicgenbei(n), der zu dieser Zeit einen<br />
Kothof bewirtschaftete, den ihm Hans Kienen in Neuwallmoden vermeiert hatte.<br />
23 Morgen hatte er "vom Hause", also vom fürstlichen Amt, und zahlte hierfür<br />
den üblichen Meierzins, nämlich "zwei Himten je Morgen, wenn es trägt". Vor<br />
1567 hatte er angeblich einen Kothof angenommen, dessen Grundherr der Landesfürst<br />
war. Vom Hause gehörten jetzt nur noch 19 Morgen dazu 27). Hans Kienen<br />
aber hatte ihm nunmehr 21 Morgen überlassen. Die Vergrößerung dieses Kothofes,<br />
dessen HofsteIle noch die alte Klassenbezeichnung beibehielt, erschien so bedeutend,<br />
daß man Hans Ziegenbei(n) im zweiten Erbregister unter den dienstpflichtigen<br />
Halbspännern aufführte. Er hatte also dem fürstlichen Amt an einem Wochentage<br />
den Ackerdienst zu leisten. Der Hof wurde auch in den folgenden Erbregistern und<br />
Dorfbeschreibungen stets als Halbspännerhof geführt 28).<br />
Die Gründung des zweiten Halbspännerhofes, der auch erst im zweiten Erbregister<br />
erscheint, ging sicherlich ausschließlich auf die Initiative des Amtmanns<br />
zurück. Heinrich Söchtingk hatte vom Amt neuerdings einen" WonQ9f" erhalten.<br />
Diese Bezeichnung taucht in den Erbregistern verschiedentlich auf, und zwar immer<br />
dann, wenn der Bewohner neu angesetzt wurde. Diesem "W onhof" waren vom<br />
Amtsgut zuerst 26, dann 30 Morgen Meierland zugelegt worden, für die er die<br />
üblichen Zinsen zu zahlen hatte. Auch dieser Hof mußte wöchentlich einen Tag<br />
Ackerdienst leisten 29).<br />
Besondere Beachtung verdient die Lage der Flurstücke, die zu diesem Hofe<br />
geschlagen wurden. Der Landbesitz konzentrierte sich mit II Morgen auf die I., 2.,<br />
3. und 4. Wanne des Nordfeldes. Daneben gehörte nur noch je eine Parzelle in der<br />
I. Wanne des Südfeldes und der 13. Wanne des Westfeldes zu diesem Betrieb 80).<br />
Folgt man RippeI, so liegen alle Flurstücke außerhalb der Lutterschen Kernflur, im<br />
Nordfeld nehmen sie sogar eine ausgesprochene Randlage ein, so daß diese Flächen<br />
erst verhältnismäßig spät gerodet sein können. Am Altsiedelland, aber auch nur an<br />
dem der zweiten Ausbaustufe, war der Hof bloß mit den zehn Morgen im Südfeld<br />
beteiligt 31).<br />
Wie willkürlich aufgestockte oder neu gegründete Höfe in die Klasse der Halbspänner<br />
eingereiht wurden, beweist die Benennung des Christoffer Hacken als Kotsassen.<br />
Zu seiner HofsteIle, für die er an drei Grundherrn den Hofzins entrichtete,<br />
hatte ihm das Amtsgut bereits vor 156727 Morgen Meierland, 1568 sogar 36 Morgen<br />
gelegt. Dennoch verblieben Hof und Besitzer in der Klasse der Kotsassen.<br />
27) Im 3. Erbregister heißt es wieder, der Kothof stamme von Hans Kienen.<br />
28) Heute Ass. Nr. 62.<br />
28) Heute Ass. Nr. 8.<br />
SO) ZU Grunde gelegt wurde die Feldbeschreibung des Dorfes Lutter von 1756 (St.Arm.<br />
Wolf. 20 Alt 261111). Der Landbesitz hatte sich von 1595 bis 1756 nur wenig verändert, er<br />
stieg von 30 auf 35 Morgen.<br />
31) Rippel, a. a. 0., S. 34 f.<br />
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http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519