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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweig<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519<br />

\<br />

J6. Jahrhunderts lassen sich die drei Kothöfe dieser Familie mühelos verfolgen 21).<br />

\Vichtig ist nun der Sprung vom ersten zum zweiten Erbregister. Für das Jahr J548<br />

weist das erste Register zwei Ackerhöfe des Geschlechts v. Wallmoden aus, rund<br />

15 Jahre später ist jedoch nur noch jener Ad{erhof eingetragen worden, auf den in<br />

dieser Arbeit nicht näher eingegangen werden soll. Tileke Eggerdes (Eggerß)<br />

verlor also den zweiten v. Wallmodenschen Ackerhof mit drei Hufen, den er 1548<br />

noch besaß, und erhielt statt dessen einen Kothof dieser Familie, der zuvor an<br />

Pawel Fricken vermeiert worden war 22). In der Zwischenzeit wurden aber diesem<br />

Kothof vier Hufen Land zugelegt, für die Tileke Eggerdes an die Luttersche Kirche<br />

Meierzinsen zahlte.<br />

Wichtig ist nun keinesfalls, daß die v. Wallmoden in der Mitte des 16. Jahrhunderts<br />

einen Ackerhof verloren, dessen Besitz vielleicht strittig war 23). Von<br />

großer Bedeutung ist vielmehr die Feststellung, daß selbst ein Kothof in dieser Zeit<br />

zu einem Ackerhof aufgestockt wurde und diesen Charakter unangefochten bewahrte.<br />

1685 erscheint er erneut in den Quellen, jedoch jetzt exakt in zwei Hälften geteilt,<br />

die nunmehr von zwei Halbspännern bewirtschaftet wurden 24).<br />

Ungeklärt bleibt, woher die vier Hufen Kirchenland kamen, über die im ersten<br />

Erbregister noch nichts gesagt wird. Zu dieser Zeit bestand der Grundbesitz der<br />

Lutterschen Kirche nur aus zwei Kothöfen. Da die Kirche St. Georg in Lutter vom<br />

Landesfürsten "zu Lehen ging", wie es in den Erbregistern heißt, wird sicherlich<br />

das Amtsgut die vier Hufen zur Verfügung gestellt haben. Gegenüber den übrigen<br />

Acker- und Halbspännerhöfen des Dorfes bestanden weder bei der Parzellengröße<br />

noch bei der -zahl wesentliche Unterschiede, ebenso zeigte die Verteilung der Feldstücke<br />

auf die einzelnen Wannen keine bemerkenswerten Unterschiede. Es erscheint<br />

daher gut möglich, daß die Kirche vom Amtsgut Ackerstücke erhielt, die schon vorher<br />

einen eigenständigen Besitzkomplex bildeten und nur zwischenzeitlich vom Amt<br />

genutzt wurden. Hierfür kämen die vier Hufen der Familie v. Gremsleben in Frage<br />

oder die zurückgegebenen drei Hufen derer v. Wallmoden, die um die ursprünglich<br />

vorhanden gewesene Hufe wieder vermehrt wurden. Sollte tatsächlich eine<br />

frühere Besitzeinheit in den vier Hufen Kirchenland wieder erstanden sein, so kann<br />

der Ursprung dennoch nicht sehr weit zurückdatiert werden. Der Anteil der Flächen<br />

auf der früheren Kirchnauer Flur ist so hoch, daß der Komplex von vier Hufen<br />

nicht vor 13 S6 gebildet sein kann.<br />

Die Beweggründe des Amtmanns werden sichtbar, wenn man die Entstehungsgeschichte<br />

des zweiten neu gegründeten Ackerhofes verfolgt. 1511 kaufte das Kloster<br />

21) Deeters, a. a. 0., S. 78.<br />

") Der neue Bewirtschafter übernahm auch den Hofzins der Kotstelle in gleicher Höhe,<br />

während er vorher wie bei allen Acker- und Halbspännerhöfen auch mit den Meierzinsen<br />

für das Land gleichzeitig den Hofzins entrichtet hatte.<br />

23) 1458 hatte Tedel v. Wallmoden den Hof resigniert (upgebracht), und er war besonderes<br />

Lehen des Hinrick v. Bortfeld. Es ist denkbar, daß später die Familie v. Wall moden<br />

mit dem Landesfürsten über den Besitz in Streit geriet.<br />

24) Ursprünglich ist die Ass. Nr. 17, dazu Ass. Nr. 53.<br />

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