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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweig<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519<br />

überrasmt immer wieder die Häufigkeit von Landverlusten und -zulagen. Damit<br />

änderte sich nimt selten die Einstufung in eine Bauernklasse, und selbstverständlim<br />

muß die Frage nad!. dem Ursprung und der Bedeutung der Hofklassen anders beantwortet<br />

werden, wenn der gleime Hof seine Klassenzugehörigkeit aus den versd!.icdensten<br />

Gründen wemselte.<br />

Es ersmien daher zweckmäßig, erneut nach dem Ursprung und der Bedeutung<br />

südniedersäd!.sischer Hofklassen zu fragen, und zwar diesmal in einem braunschweigischen<br />

Amt, in dem der Grundbesitz des Landesherrn und der adliger Grundherrn<br />

weit überwog. Es wurde das Amt Lutter arn Barenberge im Kreis Gandersheim<br />

gewählt, dessen Hauptgebiet an die Nordwestspitze des Harzes grenzt.<br />

Bei der durch diese Wahl bedingten Quellenlage ist natürlich nicht zu erwarten,<br />

daß bei dem Zurücktreten klösterlimen Besitzes Ansmluß an die mittelalterlimen<br />

Verhältnisse gefunden werden kann. Das ist auch nimt erforderlich, weil der Schwerpunkt<br />

der Untersuchung auf den Besitzveränderungen im 16. Jahrhundert liegt. Sie<br />

können gerade in diesem Amt besonders gut verfolgt werden, da allein aus der<br />

zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts vier verschiedene Erbregister vorliegen 10). Die<br />

günstige Quellenlage, jedenfalls für diesen Zeitraum, ergibt sich aus der Friedcnsregclung<br />

nach Absd!.luß der Hildesheimer Stifts fehde, die von 1519 bis 1513 mit zum<br />

Teil Ieidenschaftlid!.er Erbitterung geführt wurde. Von 1259 bis 1513 waren Burg<br />

und Dorf Lutter mit nur kurzer Unterbrechung in der Hand der Hildesheimer<br />

Bischöfe gewesen 11). Nach dem für sie unglücklichen Ausgang der Fehde mußten<br />

sie das "Große Stift", zu dem aud!. Burg und Amt Lutter gehörten, an die Herzöge<br />

von Braunschweig-Wolfenbüttel abtreten. AIs nach dem welfisd!.en Sonderfrieden<br />

von 164Z das "Große Stift" an Hildesheim zurückfiel, verblieb jedoch das Amt Lutter<br />

bei Braunschweig-Wolfenbüttel, so daß auch für die nachfolgende Zeit die braunschweigisd!.en<br />

Quellen benutzt werden konnten. Sie werden in nennenswertem<br />

Umfang nur noch durm das Lehnsbuch des Bischofs Ernst v. Hildesheim ergänzt,<br />

das im Jahre 1458 entstand.<br />

Die Entstehung der Ackerhöfe<br />

Aufsmlußreich für die Entwiddung einiger Lutterscher Ackerhöfe ist der Hof<br />

der Herren v. Schwicheldt 12). Sie waren seit 1390 Erbmarschälle des Hochstifts<br />

Hildesheim, doch erhielten sie diesen Besitz von den Herzögen von Braunsmweig­<br />

Grubenhagen zu Lehen. Im Jahre 1466 ist der Hof zum ersten Mal faßbar. Der<br />

vorhergehende Lehnsträger Rase v. Gustedt war verstorben, und das heimgefallene<br />

10) Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel: I. Erbregister von 1548 und %. vor<br />

1567 = 19 Alt 134, 3. Erbregister um 1568 = 19 Alt 135, wörtlich übereinstimmend (Kopie),<br />

aber zusätzlich mit den Namen späterer Bewirtschafter 19 Alt 136, 4- Erbregister von 1595<br />

= 19 Alt 137.<br />

11) Strombeck, Hilmar v.: Zur Geschichte des Dorfes Luttere, Bischopeslutter, jetzt<br />

Lutter a. Barenberge im Herzogtum Braunschweig, in: Zeitschr. d. Harzvereins f. Gesch. u.<br />

Altertumskde., 7· Jg., 1874, S. 189.<br />

12) Die vorkommenden Adelsfamilien gehören zum Orts adel. Sie sind weitgehend ausgestorben.<br />

Die Schreibweise der Namen richtet sich nach jener der heutigen Ortsnamen.<br />

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