Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...
Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...
Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweig<br />
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519<br />
überrasmt immer wieder die Häufigkeit von Landverlusten und -zulagen. Damit<br />
änderte sich nimt selten die Einstufung in eine Bauernklasse, und selbstverständlim<br />
muß die Frage nad!. dem Ursprung und der Bedeutung der Hofklassen anders beantwortet<br />
werden, wenn der gleime Hof seine Klassenzugehörigkeit aus den versd!.icdensten<br />
Gründen wemselte.<br />
Es ersmien daher zweckmäßig, erneut nach dem Ursprung und der Bedeutung<br />
südniedersäd!.sischer Hofklassen zu fragen, und zwar diesmal in einem braunschweigischen<br />
Amt, in dem der Grundbesitz des Landesherrn und der adliger Grundherrn<br />
weit überwog. Es wurde das Amt Lutter arn Barenberge im Kreis Gandersheim<br />
gewählt, dessen Hauptgebiet an die Nordwestspitze des Harzes grenzt.<br />
Bei der durch diese Wahl bedingten Quellenlage ist natürlich nicht zu erwarten,<br />
daß bei dem Zurücktreten klösterlimen Besitzes Ansmluß an die mittelalterlimen<br />
Verhältnisse gefunden werden kann. Das ist auch nimt erforderlich, weil der Schwerpunkt<br />
der Untersuchung auf den Besitzveränderungen im 16. Jahrhundert liegt. Sie<br />
können gerade in diesem Amt besonders gut verfolgt werden, da allein aus der<br />
zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts vier verschiedene Erbregister vorliegen 10). Die<br />
günstige Quellenlage, jedenfalls für diesen Zeitraum, ergibt sich aus der Friedcnsregclung<br />
nach Absd!.luß der Hildesheimer Stifts fehde, die von 1519 bis 1513 mit zum<br />
Teil Ieidenschaftlid!.er Erbitterung geführt wurde. Von 1259 bis 1513 waren Burg<br />
und Dorf Lutter mit nur kurzer Unterbrechung in der Hand der Hildesheimer<br />
Bischöfe gewesen 11). Nach dem für sie unglücklichen Ausgang der Fehde mußten<br />
sie das "Große Stift", zu dem aud!. Burg und Amt Lutter gehörten, an die Herzöge<br />
von Braunschweig-Wolfenbüttel abtreten. AIs nach dem welfisd!.en Sonderfrieden<br />
von 164Z das "Große Stift" an Hildesheim zurückfiel, verblieb jedoch das Amt Lutter<br />
bei Braunschweig-Wolfenbüttel, so daß auch für die nachfolgende Zeit die braunschweigisd!.en<br />
Quellen benutzt werden konnten. Sie werden in nennenswertem<br />
Umfang nur noch durm das Lehnsbuch des Bischofs Ernst v. Hildesheim ergänzt,<br />
das im Jahre 1458 entstand.<br />
Die Entstehung der Ackerhöfe<br />
Aufsmlußreich für die Entwiddung einiger Lutterscher Ackerhöfe ist der Hof<br />
der Herren v. Schwicheldt 12). Sie waren seit 1390 Erbmarschälle des Hochstifts<br />
Hildesheim, doch erhielten sie diesen Besitz von den Herzögen von Braunsmweig<br />
Grubenhagen zu Lehen. Im Jahre 1466 ist der Hof zum ersten Mal faßbar. Der<br />
vorhergehende Lehnsträger Rase v. Gustedt war verstorben, und das heimgefallene<br />
10) Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel: I. Erbregister von 1548 und %. vor<br />
1567 = 19 Alt 134, 3. Erbregister um 1568 = 19 Alt 135, wörtlich übereinstimmend (Kopie),<br />
aber zusätzlich mit den Namen späterer Bewirtschafter 19 Alt 136, 4- Erbregister von 1595<br />
= 19 Alt 137.<br />
11) Strombeck, Hilmar v.: Zur Geschichte des Dorfes Luttere, Bischopeslutter, jetzt<br />
Lutter a. Barenberge im Herzogtum Braunschweig, in: Zeitschr. d. Harzvereins f. Gesch. u.<br />
Altertumskde., 7· Jg., 1874, S. 189.<br />
12) Die vorkommenden Adelsfamilien gehören zum Orts adel. Sie sind weitgehend ausgestorben.<br />
Die Schreibweise der Namen richtet sich nach jener der heutigen Ortsnamen.<br />
88