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Braunschweigisches Jahrbuch 49.1968 - Digitale Bibliothek ...

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> Braunschweig<br />

archivalischen Quellen beruht 3). Daneben zitiert Oberbeck-J acobs noch Pröbe und<br />

Maßberg, doch zog ersterer wiederum die Kern- oder Randlage der Höfe im Dorf<br />

als Beweis für ihr Alter heran 4). Nun hat aber Oberbeck selbst verschiedene Dorfgrundrisse<br />

herausgearbeitet, bei denen durchaus nicht immer die "alten" Ackerund<br />

Halbspännerhöfe von "jüngeren" Kothöfen umgeben werden. Es erscheint<br />

daher nicht unbedingt sicher, ob allein aus der Lage eines Hofes im Dorf sein Alter<br />

ersdllossen werden darf.<br />

Ausschließlich archivalische Quellen benutzte Kleinau, als er die Entwicklung des<br />

braunsdlweigischen Dorfes Runstedt im Kreis Hclmstedt nachzuzeichnen versuchte 5).<br />

Zwar gelingt ihm der Nachweis, daß der Entwicklungsgang seines Beispieldorfes<br />

sicherlich anders verlaufen ist, als man anhand des Dorf- und Feldrisses annehmen<br />

müßte. Zur Frage nach der Bedeutung und dem Ursprung der Bauernklassen trägt<br />

sein Aufsatz aber wenig bei, so daß er selbst weitere Untersumungen zu diesem<br />

Fragenkreis fordert 6).<br />

Während seiner umfangreichen Studien zu den Dorfgeschichten von Hedeper,<br />

Wetzleben und Semmenstedt - alle im Kreis Wolfenbüttel- trug vor allem KüchenthaI<br />

viel Material zusammen, das über die Bedeutung und den Ursprung südniedersächsischer<br />

Hofhlassen Auskunft gibt. Er hat es später nochmals vermehrt und zu<br />

einer Monographie verarbeitet 7). Trotz ihres erheblichen Umfanges kann die UntersudlUng<br />

von KüchenthaI aber noch nicht als abschließend angesehen werden. Die<br />

Suche nach der ersten urkundlichen Nennung der einzelnen Hofklassen nimmt den<br />

Autor ebenso gefangen wie die keineswegs erfolglosen Versuche, die Geschichte<br />

einzelner Besitzkomplexe bis ins Mittelalter zurückzuverfolgen. Beides ist sicherlich<br />

verdienstvoll und führt weiter, wenn man dem Ursprung der Hofklassen nachspürt.<br />

Dabei wird aber zu wenig der stete Wandel berücksichtigt, dem vor allem der Grundbesitz<br />

weltlicher Grundherrn unterlag 8). Nicht immer überwogen in den Dörfern<br />

die "alten" Höfe, deren Zahl später durch Namsiedlung nur nom geringfügig vermehrt<br />

wurde. Vielmehr, und das gilt besonders für die Höfe adliger Grundherrn 9),<br />

I) Oberbuk, a. a. 0., S. 60.<br />

t) Oberbeck-1acobs, a. a. 0., S. 48.<br />

B) Kleinau, Hermann: Zur Gesdtidtte der Höfe des Dorfes Runstedt (Lkr. Helmstedt)<br />

und ihrer Ländereien. Zugleidt einige Bemerkungen zur braunsdtweigismen Dorf- und F1urforsdtung,<br />

in: Braunsdtw. Jb., Bd. 41, 1961.<br />

8) Kleinau, a. a. 0., S. 35.<br />

7) KüdJenthal, Werner: Hedeper, Wetzleben, Semmenstedt (Dorfbüdter). Ders.: Bezeimnung<br />

der Bauernhöfe und Bauern im Gebiete des früheren Fürstentums Braunsdtweig­<br />

Wolfenbüttel und des früheren Fürstentums Hildesheim, Hedeper 1965. Alle vier Werke in:<br />

Niedersädtsisdte Dorfbüdter (Masdt.smr.), hg. von Heinridt Keune, Gielde, Kr. Goslar<br />

(Auslieferung dort). Zitiert wird nur: Bezeichnung der Bauernhöfe ...<br />

8) KüdJenthal, a. a. 0., S. 108 f., spridtt zwar von dem Wandel der Verhältnisse an dieser<br />

Stelle, zieht daraus aber nirgends Sdtlüsse.<br />

8) In den Quellen wird stets von Gutsherrn gespromen. Da in der Agrargeschichtssdtreibung<br />

bei der Gutsherrsdtaft jedodt die Vereinigung von Grund-, Geridtts- und Leibherrsdtaft<br />

vorausgesetzt wird, darf in dieser Arbeit nur von Grundherrn gesprochen werden.<br />

Die Leibherrschaft wurde im Fürstentum Braunsdtweig-Wolfenbüttel bereits 1433 aufgehoben,<br />

und die Geridttsherrschaft lag im Amt Lutter beim Landesherm.<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042519

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