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Rotes Grün

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Gleichheit<br />

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Dann steht explizit zur Entscheidung: Gilt das Gleichheitsgebot der<br />

Demokratie oder gilt es nicht? Dann wird es auch darum gehen, Gleichheit<br />

und Gerechtigkeit aus ihrem blassen Dasein in alten Diskursen zu<br />

befreien. Sie können in ihrer fundamentalen ökologischen Bedeutung<br />

nicht aufscheinen, wenn von Leistungsgerechtigkeit, Akzeptanz, Zusammenhalt<br />

die Rede ist, wenn es also – wie in reformerischen Diskursen<br />

üblich – nur um Erwägungen der Nützlichkeit und der Angemessenheit<br />

geht.<br />

Wie der Kampf um ökologische Gleichheit ausgetragen wird, kann<br />

man sich in groben Strichen ausmalen. Das bürgerliche Lager wird sein<br />

altes Motto starkzumachen versuchen: Lasst die Preise die Wahrheit<br />

sprechen. Die herrschenden Gestalten werden alles daran setzen, das<br />

Problem der Knappheiten und der ökologischen Überdehnung durch<br />

Preise handhabbar zu machen. Die vorhandene Ungleichheit, die dann<br />

mit höheren Preisen auch zunehmend Nutzungsausschluss bedeutet,<br />

bleibt dann im Extremfall unbeachtet. Ganz gelingen kann das in einer<br />

demokratisch verfassten Gesellschaft nicht. Aber einige Zeit wird man<br />

mit dem Verweis auf die vielleicht bedauernswerten, aber doch unbestechlichen<br />

Preisbotschaften zu Recht kommen.<br />

Die grünen Reformisten werden die Preisargumente ebenfalls aufgreifen,<br />

aber wohl um ein anderes Element bereichern. »Ich bin sauber«<br />

– werden sie rufen. Reichtum auf grüner Basis ist dann akzeptabel.<br />

Der Grundsatz der Bio-Herrschaften lautet folglich: Ein hohes Maß<br />

an Naturnutzung ist akzeptabel, wenn sie auf regenerativer Basis erfolgt.<br />

Die ersten Vorboten gibt es längst: Hollywoodgrößen im E-Mobil<br />

mit 300 PS oder ökologisch durchgestylte Riesen-Wohnungen im Passivhaus-Standard.<br />

Solche fortbestehenden Ungleichheiten auf grün-gewissenreiner Basis<br />

haben keine Rechtfertigung, wenn das ökologische Menschenrecht<br />

tatsächlich gilt. Die Form, in die sich die geistvolle Anklage in früheren<br />

Zeiten kleidete, war das Recht – nicht das kodifizierte, technische ausformulierte<br />

Recht, sondern das unbedingte Menschenrecht. Das gilt wohl<br />

auch heute. Es wäre merkwürdig, wenn in einer Zeit, die von großen<br />

notwendigen Transformationen spricht, der Status quo des Rechtekanons<br />

völlig unberührt bliebe. Tatsächlich gibt es hier diesen neuen<br />

Kandidaten: das ökologische Menschenrecht. Es hat bislang nicht diesen<br />

Namen. Und es ist bislang auch nur negativ formuliert: als für alle

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