Rotes Grün
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4. Signale der Hoffnung<br />
und an Gerichtsbarkeiten in passender Gestalt. All das wird auch zum<br />
ökologischen Gleichheitsrecht gehören. Aber wie gesagt: Es ist ein materielles<br />
Recht. Um es als solches zu gewährleisten, ist das Recht, wenn<br />
es nur ein einzuklagendes Recht bliebe, viel zu schwach, weil es permanent<br />
dem Gang der Ökonomie hinterherlaufen würde.<br />
Deshalb werden die garantierenden Institutionen anderer Art sein<br />
müssen. Stellt man die ökologische Frage in gebotener Schärfe, dann<br />
gerät notwendig gerade das in den Mittelpunkt, was zwar längst schon<br />
geregelt ist, aber nur im Sinne von gleichen Regeln für die ansonsten<br />
freie Betätigung: Produktion, Verteilung, Konsum, also die Wirtschaft<br />
in ihren wichtigsten Feldern. Denn hier wird die ökologische Frage jeden<br />
Tag zum Thema. Und genau hier spielt der ökologische Gleichheitsanspruch<br />
bislang keine Rolle.<br />
Ökologische Gleichheit als tatsächliches Recht, als wirksames, folgenreiches<br />
Recht zu etablieren, wird deshalb nicht nur schwierig sein im<br />
Sinne einer juristischen Operationalisierung. Seine Bedeutung ist viel<br />
fundamentaler. Vermutlich zum ersten Mal in der Geschichte wird ein<br />
materielles Recht zur Voraussetzung weiterer Entwicklung.<br />
Der Extremfall heutiger Verletzung von Menschenrechten zeigt den<br />
Gehalt dieses neuen Rechts. Man kann auch heute noch Millionen Menschen<br />
verhungern lassen – ein Verbrechen, das Jean Ziegler (2007) unablässig<br />
anklagt. Zieglers Klage erhält ihre Wucht durch die vollständige<br />
Vermeidbarkeit von Hunger und Hungertod. Sie wären mit einem winzigen<br />
Teil der Weltressourcen zu verhindern. Zieglers Bemühen würde<br />
mit dem ökologischen Menschenrecht auf ein bestimmtes Quantum<br />
Umweltraum eine zusätzliche Begründung erhalten. Insofern wäre<br />
dieses Recht, das in seinen Anfängen nur als vage moralische Norm,<br />
als Hintergrundrauschen und diplomatische Floskel auftritt, auch für<br />
unmittelbare Bedürfnisse fundamental, wenn es zu einem durchsetzungsfähigen<br />
Lebensanspruch wird.<br />
In den Ländern Europas und Nordamerikas ist formale Gleichheit mit<br />
zunehmender materieller Ungleichheit und schärferer Herrschaft bis zur<br />
Unkenntlichkeit vermischt. Gleichheit ist zum bloßen Rechtsanspruch<br />
verkommen. Wenn aber künftig angesichts ökologischer Grenzen vermehrt<br />
über Nutzungsrechte zu entscheiden ist, dann sind dafür die Kriterien<br />
zu benennen, explizite Kriterien ausgesprochenen, begründbaren<br />
und allgemeinen Rechts.