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Rotes Grün

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Gleichheit<br />

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sich diese Umkehr einstweilen nur im normativen Bereich niederschlägt,<br />

so ist sie dennoch folgenreich.<br />

Heute muss sich jeder Versuch, die aus der kapitalistischen Wirtschaftsordnung<br />

entspringende Ungleichheit mit politischen Mitteln einzudämmen,<br />

rechtfertigen. Im Lichte konsequent vertretener Ökologie<br />

wäre die Umkehrung die Normalität. Gleichheit ist dann der normative<br />

Regelfall. Ungleichheit sitzt auf der Anklagebank. So kommt man auf<br />

sehr direktem Wege zu der Konsequenz, dass die heutige Verteilung<br />

von Einkommen und Vermögen nicht nur ein sozialer Skandal, sondern<br />

auch ein anti-ökologisches Bollwerk ist.<br />

Hier geht es also um den alten Anspruch auf Gleichheit, aber in neuer<br />

Gestalt – nicht nur in der Gestalt eines rechtlichen Anspruchs (vor dem<br />

Gesetz sind alle Menschen gleich), sondern als einzig möglicher Ordnungsrahmen<br />

für den radikalen Umbau, wenn dabei Standards einer<br />

demokratischen Zivilisation gewahrt werden sollen.<br />

Gleichheit verlässt den Himmel der Ideen und wird zum Elixier der<br />

Praxis. Gleichheit wird bindend, wird zu einem harten Kriterium, weil<br />

sonst der Umbau seine Verbindlichkeit verliert. Er kann nicht erzwungen<br />

werden. Er muss zur bewussten, gemeinsamen Sache werden. Wenn<br />

man aber für eine gerechte Sache Macht entfalten will, dann muss die<br />

Macht selbst gerecht sein.<br />

Dass die Ökologie in den Bereich fundamentaler Normen vorzudringen<br />

beginnt, ist auch dem sensiblen WBGU (2011: 85) nicht entgangen:<br />

»Es mehren sich Stimmen, die nach der Entwicklung liberaler Grundrechte<br />

(18. Jahrhundert), politischer Partizipationsrechte (19. Jahrhundert)<br />

und sozialer Rechte (20. Jahrhundert) die Rechtsentwicklung am<br />

Übergang zu einer neuen Rechtsform sehen: hin zu den ökologischen<br />

Grundrechten.«<br />

In dieser vorsichtigen Sprache ist – das unterscheidet den vom WBGU<br />

vorgelegten Entwurf einer »Großen Transformation« von vielen anderen<br />

Großszenarien – wenigstens angedeutet, dass die Egalität die Partnerin<br />

der Ökologie werden muss, wenn die fällige Transformation schnell<br />

und zivilisiert kommen soll.<br />

Das ökologische Menschenrecht wird nur gelten, wenn es, wie jedes<br />

Recht, von Institutionen getragen wird, die es garantieren und durchsetzen.<br />

Üblicherweise denkt man an Verfassungen, Gesetze und Verträge,<br />

also an kodifiziertes und vereinbartes Recht in diversen Formen,

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