Rotes Grün
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Gleichheit<br />
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sich diese Umkehr einstweilen nur im normativen Bereich niederschlägt,<br />
so ist sie dennoch folgenreich.<br />
Heute muss sich jeder Versuch, die aus der kapitalistischen Wirtschaftsordnung<br />
entspringende Ungleichheit mit politischen Mitteln einzudämmen,<br />
rechtfertigen. Im Lichte konsequent vertretener Ökologie<br />
wäre die Umkehrung die Normalität. Gleichheit ist dann der normative<br />
Regelfall. Ungleichheit sitzt auf der Anklagebank. So kommt man auf<br />
sehr direktem Wege zu der Konsequenz, dass die heutige Verteilung<br />
von Einkommen und Vermögen nicht nur ein sozialer Skandal, sondern<br />
auch ein anti-ökologisches Bollwerk ist.<br />
Hier geht es also um den alten Anspruch auf Gleichheit, aber in neuer<br />
Gestalt – nicht nur in der Gestalt eines rechtlichen Anspruchs (vor dem<br />
Gesetz sind alle Menschen gleich), sondern als einzig möglicher Ordnungsrahmen<br />
für den radikalen Umbau, wenn dabei Standards einer<br />
demokratischen Zivilisation gewahrt werden sollen.<br />
Gleichheit verlässt den Himmel der Ideen und wird zum Elixier der<br />
Praxis. Gleichheit wird bindend, wird zu einem harten Kriterium, weil<br />
sonst der Umbau seine Verbindlichkeit verliert. Er kann nicht erzwungen<br />
werden. Er muss zur bewussten, gemeinsamen Sache werden. Wenn<br />
man aber für eine gerechte Sache Macht entfalten will, dann muss die<br />
Macht selbst gerecht sein.<br />
Dass die Ökologie in den Bereich fundamentaler Normen vorzudringen<br />
beginnt, ist auch dem sensiblen WBGU (2011: 85) nicht entgangen:<br />
»Es mehren sich Stimmen, die nach der Entwicklung liberaler Grundrechte<br />
(18. Jahrhundert), politischer Partizipationsrechte (19. Jahrhundert)<br />
und sozialer Rechte (20. Jahrhundert) die Rechtsentwicklung am<br />
Übergang zu einer neuen Rechtsform sehen: hin zu den ökologischen<br />
Grundrechten.«<br />
In dieser vorsichtigen Sprache ist – das unterscheidet den vom WBGU<br />
vorgelegten Entwurf einer »Großen Transformation« von vielen anderen<br />
Großszenarien – wenigstens angedeutet, dass die Egalität die Partnerin<br />
der Ökologie werden muss, wenn die fällige Transformation schnell<br />
und zivilisiert kommen soll.<br />
Das ökologische Menschenrecht wird nur gelten, wenn es, wie jedes<br />
Recht, von Institutionen getragen wird, die es garantieren und durchsetzen.<br />
Üblicherweise denkt man an Verfassungen, Gesetze und Verträge,<br />
also an kodifiziertes und vereinbartes Recht in diversen Formen,