Rotes Grün
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– was die ökologische Überdehnung gesellschaftlich bedeutet<br />
33<br />
stratosphärische Ozonschicht, Phosphor- und Stickstoffkreisläufe, Aerosolbelastung<br />
der Atmosphäre, Bereitstellung von Trinkwasser, Veränderungen<br />
der Landnutzung, Verlust biologischer Vielfalt und Verschmutzung<br />
durch Chemikalien.<br />
Für sieben dieser neun Problemfelder werden mit jeweils eigenen<br />
Maßen planetarische Grenzwerte genannt, die künftig einzuhalten sind,<br />
wenn katastrophale Folgen vermieden werden sollen. Auf drei Problemfeldern<br />
– Klimawandel, Tempo des Verlusts biologischer Vielfalt<br />
und Phosphorkreislauf – seien die vorgeschlagenen Grenzwerte bereits<br />
überschritten, und deshalb gebe es vor allem hier den dringendsten<br />
Handlungsbedarf. 10 Diese Empfehlung haben alle Parteien des Bundestages<br />
angenommen – LINKE und <strong>Grün</strong>e allerdings mit der zusätzlichen<br />
Forderung, den ökologischen Fußabdruck mit seiner Doppelbotschaft<br />
von ökologischer Tragfähigkeit und Gerechtigkeit in den Rang eines offiziellen<br />
Indikators zu erheben.<br />
Die Grenzen rücken näher, und die Anerkenntnis dieser Grenzen wird<br />
breiter. Der stoffliche Preis einer nicht mehr aufrechtzuerhaltenden Produktionsweise<br />
ist der Atmosphäre, den Böden, den Gewässern und der<br />
gesamten Biosphäre eingeschrieben. Die Symptome allerdings zeigen<br />
sich selten in aller Deutlichkeit – in einer gut funktionierenden Stadt<br />
der globalen Wohlstandszone häufig gar nicht. Nur jenseits wohltemperierter<br />
und gut geordneter Gemeinwesen mehren sich die Zeichen<br />
beschleunigter, menschengemachter Veränderung: schmelzende Hochgebirgsgletscher,<br />
schrumpfende Korallenriffe, auftauende Permafrostböden<br />
in Sibirien und Alaska, global steigender Meeres- und regional<br />
sinkender Grundwasserspiegel, Artensterben, Überfischung und Versauerung<br />
der Meere, Bodenerosion und Wüstenbildung.<br />
10<br />
Der SRU (Sachverständigenrat für Umweltfragen) weist auf die Grenzen<br />
dieses Konzepts hin: »Zu beachten ist, dass die Erhaltung des Naturkapitals – ein<br />
Kernelement des Leitbilds der starken Nachhaltigkeit – ein grundsätzlich anderes<br />
Schutzkonzept darstellt als die Einhaltung ökologischer Grenzen. Grundsätzlich ist<br />
die Erhaltung des Naturkapitals der strengere Maßstab, weil er jede Minderung<br />
zu vermeiden sucht und sich nicht nur an der Vermeidung von Katastrophen orientiert.<br />
Dennoch ist das Konzept der ökologischen Grenzen eine sinnvolle Ergänzung<br />
zum Leitbild der starken Nachhaltigkeit, da es expliziter auf kritische Belastungsschwellen<br />
für wichtige globale Ökosysteme verweist.« (SRU 2012: 42)