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Der Demokratiebegriff in der Burschenschaft - Neue Deutsche ...

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Anregung des Jenaer Historikers Luden diese „Grundsätze und Beschlüsse“ 1817 als politische<br />

Programmatik dieses Wartburgfestes verfasste, begann e<strong>in</strong> Meilenste<strong>in</strong> <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong><br />

Geschichte <strong>der</strong> Grundrechte. Die „Grundsätze und Beschlüsse“ von 1817 wurden offiziell nie<br />

verabschiedet, galten aber damals schon mehr als e<strong>in</strong> bloß studentisches Programm. Es war<br />

das erste geschlossene Programm des deutschen Liberalismus und e<strong>in</strong> wichtiger Anstoß zum<br />

deutschen Verfassungsstaat 3 . Wesentliche Bestandteile s<strong>in</strong>d nämlich neben den For<strong>der</strong>ungen<br />

nach deutscher E<strong>in</strong>heit Menschen- und Bürgerrechte sowie soziale und gewerbliche Anliegen,<br />

wie zum Beispiel die Bauernbefreiung und die For<strong>der</strong>ungen nach wirtschaftlicher<br />

Freizügigkeit und Gewerbefreiheit. „Wir wollen uns <strong>der</strong> untersten Klassen <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

umso lebendiger annehmen, je tiefer sie im Elend s<strong>in</strong>d“ 4 . Dieser Aufruf aus den „Grundsätzen<br />

und Beschlüssen“ verdeutlicht die soziale Seite des Programms. Es waren Impulse, die<br />

später die Frankfurter Reichsverfassung von 1848/49 prägten. Hier ist bereits e<strong>in</strong> Votum für<br />

bürgerliche Freiheit, Vorurteilslosigkeit und Anerkennung <strong>der</strong> wahren Menschenwürde erkennbar.<br />

Das waren die zentralen Leitgedanken dieses Festes. Deutlich geht aus den<br />

„Grundsätzen und Beschlüssen“ aber auch die klare Absage an Wien und Metternichs Politik<br />

hervor. Stattdessen wurden For<strong>der</strong>ungen nach politischer und wirtschaftlicher E<strong>in</strong>heit<br />

Deutschlands laut. So heißt es im „Grundsatz“ Nr. 1 (K. I), <strong>der</strong> wie e<strong>in</strong>e Präambel zu verstehen<br />

ist: „E<strong>in</strong> Deutschland ist, und e<strong>in</strong> Deutschland soll se<strong>in</strong> und bleiben. Je mehr die <strong>Deutsche</strong>n<br />

durch verschiedene Staaten getrennt s<strong>in</strong>d, desto heiliger ist die Pflicht für jeden<br />

frommen und edlen deutschen Mann und Jüngl<strong>in</strong>g, dah<strong>in</strong> zu streben, daß die E<strong>in</strong>heit nicht<br />

verloren gehe und das Vaterland nicht verschw<strong>in</strong>de.“ Die nicht verabschiedeten, aber als<br />

Druck überlieferten „Grundsätze und Beschlüsse“ enthielten <strong>in</strong> ihren Formulierungen bereits<br />

Bestandteile, die – zum Teil fast wortgetreu – <strong>in</strong> weitere deutsche Verfassungen E<strong>in</strong>gang<br />

fanden und dort fortentwickelt wurden. Sie bildeten e<strong>in</strong>e Ausgangsbasis für die Nassauische<br />

Verfassung von 1814, die Hessen-darmstädtische Verfassung von 1820, die kurhessische<br />

Verfassung von 1831, die Frankfurter Reichsverfassung von 1849, die Weimarer Verfassung<br />

von 1919 und das Grundgesetz <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland von 1949. So wird <strong>in</strong> den<br />

„Grundsätzen und Beschlüssen“ schon die Glaubens- und Religionsfreiheit angesprochen<br />

(„Grundsatz“ Nr. 6), die Gleichheit vor dem Gesetz und die Freiheit <strong>in</strong> den Grundsätzen Nr. 7<br />

und <strong>in</strong> Nr. 19, die Freizügigkeit <strong>in</strong> Nr. 11, das Eigentumsrecht <strong>in</strong> Nr. 20, das Freiheitsrecht im<br />

S<strong>in</strong>ne des heutigen Artikels 2 GG <strong>in</strong> den „Grundsätzen“ Nr. 28 und 29, die Me<strong>in</strong>ungs- und<br />

Pressefreiheit im „Grundsatz“ Nr. 31. Aber auch allgeme<strong>in</strong>e rechtliche und politische For<strong>der</strong>ungen<br />

lagen dem Wartburgprogramm zugrunde. Neben dem bereits zitierten Grundsatz Nr.<br />

1, woraus ja ganz deutlich die Vorstellung von <strong>der</strong> Zukunft Deutschlands hervorgeht, werden<br />

im „Grundsatz“ 32 (K 14) die Öffentlichkeit <strong>der</strong> Rechtspflege und <strong>der</strong> Schwurgerichtsbarkeit<br />

3 Kühne, Jörg-Detlef: Verfassungspolitik 1848/49 – Impulse und Lehren. Festvortrag vom 4. Oktober 1998 auf<br />

<strong>der</strong> Feier <strong>der</strong> Akademikerverbände zur 150. Wie<strong>der</strong>kehr <strong>der</strong> ersten deutschen Nationalversammlung <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Paulskirche, Manuskript, S. 4.<br />

4 Abdruck <strong>der</strong> „Grundsätze und Beschlüsse des achtzehnten Oktobers“ <strong>in</strong>: Hans Ehrentreich, He<strong>in</strong>rich Luden<br />

und se<strong>in</strong> E<strong>in</strong>fluß auf die <strong>Burschenschaft</strong>, <strong>in</strong>: Quellen und Darstellungen, Bd. 4, 2. Aufl. 1966, Anhang S. 113-129,<br />

hier Beschluss, Nr. 11. Vgl. Brunck, Helma: Von <strong>der</strong> Wartburgfeier über die Paulskirche zum Grundgesetz – E<strong>in</strong><br />

Rechtsvergleich mit Beispielen, <strong>in</strong>: BBl I/99, 114. Jg., S. 9-14.<br />

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