7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium 7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

register.consilium.europa.eu
von register.consilium.europa.eu Mehr von diesem Publisher
27.12.2013 Aufrufe

3. Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Mitgliedstaaten, in denen keine anerkannten Erzeugerorganisationen bestehen. Artikel 35 Delegierte Befugnisse Um eine effiziente, gezielte und nachhaltige Stützung der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor sicherzustellen, wird der Kommission die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 160 delegierte Rechtsakte zu erlassen mit Vorschriften über a) Betriebsfonds und operationelle Programme betreffend i) die […] Entscheidungen der Erzeugerorganisationen über die Finanzbeiträge und die Nutzung der Betriebsfonds, ii) [...] iii) die […] Maßnahmen, Aktionen bzw. Ausgaben, die im Rahmen der operationellen Programme einzubeziehen oder auszuschließen sind, deren Änderung und die von den Mitgliedstaaten festzulegenden zusätzlichen Anforderungen […], iv) die […] Vermeidung der Doppelfinanzierung zwischen den operationellen Programmen und den Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum, v) die operationellen Programme von Vereinigungen von Erzeugerorganisationen; vi) die Verpflichtung, gemeinsame Indikatoren für die Zwecke der Begleitung und Bewertung der operationellen Programme zu verwenden, b) […] den nationalen Rahmen und die nationale Strategie für operationelle Programme betreffend die Verpflichtung zur Überwachung und Bewertung der Effizienz des nationalen Rahmens und der nationalen Strategien; trong>7329trong>/trong>13trong> tr/MT/tek 94 ANLAGE DGB 1 B DE

c) die finanzielle Beihilfe der EU betreffend i) die Grundlage für die Berechnung der finanziellen Beihilfe der EU […] und den Wert der von einer Erzeugerorganisation vermarkteten Erzeugung nach Artikel 32 Absatz 2, ii) die geltenden Referenzzeiträume für die Berechnung der Beihilfe, iii) [...] iv) Vorauszahlungen sowie das Erfordernis der Stellung einer Sicherheit, wenn ein Beihilfevorschuss gezahlt wird […], d) Krisenpräventions- und -managementmaßnahmen betreffend i) die […] den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, eine oder mehrere Krisenpräventions- und -managementmaßnahmen nicht anzuwenden, ii) [...] iii) die von den Mitgliedstaaten zu beschließende zulässige Bestimmung der aus dem Markt genommenen Erzeugnisse, iv) den Höchstbetrag des Ausgleichs für Marktrücknahmen, v) das Erfordernis vorheriger Mitteilungen im Falle von Marktrücknahmen, vi) die Grundlage für die Berechnung der Menge der vermarkteten Erzeugung für die kostenlose Verteilung nach Artikel 32 Absatz 4 und die Festlegung einer Höchstmenge der vermarkteten Erzeugung im Falle von Rücknahmen, vii) das Erfordernis der Anbringung des europäischen Logos auf den Verpackungen der für die kostenlose Verteilung bestimmten Erzeugnisse, viii) die Verpflichtungen der Empfänger von aus dem Markt genommenen Erzeugnissen, ix) [...] x) die von den Mitgliedstaaten festzulegenden Verpflichtungen […] hinsichtlich der Ernte vor der Reifung und der Nichternte; xi) […] Ernteversicherung und trong>7329trong>/trong>13trong> tr/MT/tek 95 ANLAGE DGB 1 B DE

c) die finanzielle Beihilfe der EU be<strong>tr</strong>effend<br />

i) die Grundlage für die Berechnung der finanziellen Beihilfe der EU […] und den Wert<br />

der von einer Erzeugerorganisation vermarkteten Erzeugung nach Artikel 32 Absatz<br />

2,<br />

ii) die geltenden Referenzzei<strong>tr</strong>äume für die Berechnung der Beihilfe,<br />

iii) [...]<br />

iv) Vorauszahlungen sowie das Erfordernis der Stellung einer Sicherheit, wenn ein<br />

Beihilfevorschuss gezahlt wird […],<br />

d) Krisenpräventions- und -managementmaßnahmen be<strong>tr</strong>effend<br />

i) die […] den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, eine oder mehrere<br />

Krisenpräventions- und -managementmaßnahmen nicht anzuwenden,<br />

ii) [...]<br />

iii) die von den Mitgliedstaaten zu beschließende zulässige Bestimmung der aus dem<br />

Markt genommenen Erzeugnisse,<br />

iv) den Höchstbe<strong>tr</strong>ag des Ausgleichs für Mark<strong>tr</strong>ücknahmen,<br />

v) das Erfordernis vorheriger Mitteilungen im Falle von Mark<strong>tr</strong>ücknahmen,<br />

vi) die Grundlage für die Berechnung der Menge der vermarkteten Erzeugung für die<br />

kostenlose Verteilung nach Artikel 32 Absatz 4 und die Festlegung einer<br />

Höchstmenge der vermarkteten Erzeugung im Falle von Rücknahmen,<br />

vii) das Erfordernis der Anbringung des europäischen Logos auf den Verpackungen der<br />

für die kostenlose Verteilung bestimmten Erzeugnisse,<br />

viii) die Verpflichtungen der Empfänger von aus dem Markt genommenen Erzeugnissen,<br />

ix) [...]<br />

x) die von den Mitgliedstaaten festzulegenden Verpflichtungen […] hinsichtlich der<br />

Ernte vor der Reifung und der Nichternte;<br />

xi) […] Ernteversicherung und<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 95<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!