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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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Artikel 34<br />

Nationaler Rahmen und nationale S<strong>tr</strong>ategie für operationelle Programme<br />

1. Die Mitgliedstaaten legen einen nationalen Rahmen für die Ausarbeitung der Lastenhefte für<br />

die in Artikel 31 Absatz 3 genannten Umweltmaßnahmen fest. Dieser Rahmen muss<br />

insbesondere vorsehen, dass diese Maßnahmen die entsprechenden Anforderungen der<br />

Verordnung (EU) Nr.[…] [ELER-Verordnung] […], insbesondere die Anforderungen des<br />

Artikels 6 dieser Verordnung, erfüllen.<br />

Die Mitgliedstaaten übermitteln den Entwurf dieses Rahmens der Kommission, die im Wege<br />

von Durchführungsrechtsakten, die ohne Anwendung des Verfahrens gemäß Artikel 162<br />

Absatz 2 oder 3 erlassen wurden, innerhalb von drei Monaten Änderungen daran verlangen<br />

kann, falls sie feststellt, dass der Entwurf nicht zur Erreichung der Ziele des Artikels 191 des<br />

Ver<strong>tr</strong>ags sowie des siebten Umweltaktionsprogramms der Europäischen Union bei<strong>tr</strong>ägt.<br />

Investitionen in Einzelbe<strong>tr</strong>ieben, die aus operationellen Programmen unterstützt werden,<br />

müssen auch diesen Zielen entsprechen.<br />

2. Jeder Mitgliedstaat muss eine nationale S<strong>tr</strong>ategie für nachhaltige operationelle Programme<br />

auf dem Obst- und Gemüsemarkt ausarbeiten. Diese S<strong>tr</strong>ategie muss Folgendes umfassen:<br />

a) eine Analyse der Situation in Bezug auf Stärken und Schwächen sowie des<br />

Entwicklungspotenzials,<br />

b) eine Begründung der gewählten Prioritäten,<br />

c) die Ziele der operationellen Programme und Ins<strong>tr</strong>umente sowie Leistungsindikatoren,<br />

d) eine Bewertung der operationellen Programme,<br />

e) eine Meldepflicht für die Erzeugerorganisationen.<br />

Die nationale S<strong>tr</strong>ategie muss auch den nationalen Rahmen gemäß Absatz 1 umfassen.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 93<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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