27.12.2013 Aufrufe

7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ABSCHNITT 3<br />

BEIHILFEN IM SEKTOR OBST UND GEMÜSE<br />

Artikel 30<br />

Be<strong>tr</strong>iebsfonds<br />

1. Die Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse können einen Be<strong>tr</strong>iebsfonds<br />

einrichten. Dieser Fonds wird wie folgt finanziert:<br />

a) Finanzbei<strong>tr</strong>äge der Mitglieder […] der Erzeugerorganisation und/oder der<br />

Erzeugerorganisation selbst,<br />

b) finanzielle Beihilfe der EU, die den Erzeugerorganisationen gemäß den Bedingungen<br />

gewährt werden kann, die in den delegierten Rechtsakten und<br />

Durchführungsrechtsakten aufgeführt sind, die die Kommission gemäß Artikel 35<br />

bzw. 36 erlässt.<br />

2. Die Be<strong>tr</strong>iebsfonds dienen ausschließlich zur Finanzierung der operationellen Programme,<br />

die den Mitgliedstaaten vorgelegt und von ihnen genehmigt worden sind.<br />

Artikel 31<br />

Operationelle Programme<br />

1. Die operationellen Programme im Sektor Obst und Gemüse müssen mindestens zwei der in<br />

Artikel 106 Absatz 1 Buchstabe c genannten Ziele oder der folgenden Ziele verfolgen:<br />

a) die Planung der Produktion,<br />

b) die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse,<br />

c) die Hebung des Vermarktungswerts,<br />

d) die Förderung des Absatzes der Erzeugnisse in frischer oder verarbeiteter Form,<br />

e) Umweltmaßnahmen und Methoden der umweltfreundlichen Produktion,<br />

einschließlich des ökologischen Landbaus,<br />

f) Krisenprävention und Krisenmanagement.<br />

Die operationellen Programme müssen den Mitgliedstaaten zur Genehmigung vorgelegt<br />

werden.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 88<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!