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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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Artikel 29<br />

Durchführungsbefugnisse nach dem Prüfverfahren<br />

Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten die erforderlichen Maßnahmen für<br />

die Anwendung dieses Abschnitts erlassen, die Folgendes be<strong>tr</strong>effen.<br />

a) die Durchführung von Arbeitsprogrammen und die Änderungen dieser Programme;<br />

b) die Zahlung der Beihilfe, einschließlich der Beihilfevorschüsse;<br />

c) das Verfahren für die Stellung der Sicherheit und den Be<strong>tr</strong>ag dieser Sicherheit, wenn ein<br />

An<strong>tr</strong>ag auf Genehmigung eines Arbeitsprogramms vorgelegt und ein Beihilfevorschuss<br />

gezahlt wird.<br />

Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 162 Absatz 2<br />

erlassen.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 87<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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