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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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ABSCHNITT 2<br />

BEIHILFEN IM SEKTOR OLIVENÖL UND TAFELOLIVEN<br />

Artikel 27<br />

Beihilfen für Marktteilnehmerorganisationen<br />

1. Die Europäischen Union finanziert die dreijährigen Aktionsprogramme, die von den in<br />

Artikel 109 genannten Marktteilnehmerorganisationen in einem oder mehreren der<br />

folgenden Bereiche zu erstellen sind:<br />

a) Verbesserung der Umweltauswirkungen des Olivenanbaus;<br />

b) Verbesserung der Produktionsqualität von Olivenöl und Tafeloliven;<br />

c) Rückverfolgbarkeitssystem, Zertifizierung und Schutz der Olivenöl- und<br />

Tafelolivenqualität, insbesondere Überwachung der Qualität des an den<br />

Endverbraucher verkauften Olivenöls, unter der Aufsicht der einzelstaatlichen<br />

Verwaltungen.<br />

2. Die Finanzierung der Aktionsprogramme gemäß Absatz 1 durch die Union be<strong>tr</strong>ägt<br />

a) 11 098 000 EUR jährlich für Griechenland,<br />

b) 576 000 EUR jährlich für Frankreich und<br />

c) 35 991 000 EUR jährlich für Italien.<br />

3. Der Höchstbe<strong>tr</strong>ag der EU-Finanzierung für die Aktionsprogramme gemäß Absatz 1<br />

entspricht den von den Mitgliedstaaten einbehaltenen Be<strong>tr</strong>ägen. Für die Finanzierung der<br />

zuschussfähigen Kosten gelten folgende Höchstwerte:<br />

a) 75 % bei Maßnahmen in den Bereichen gemäß Absatz 1 Buchstabe a;<br />

b) 75 % bei Anlageinvestitionen und 50 % bei den anderen Maßnahmen in dem Bereich<br />

gemäß Absatz 1 Buchstabe b;<br />

c) 75 % bei Aktionsprogrammen, die in mindestens drei Drittländern oder<br />

Nichterzeugermitgliedstaaten von anerkannten Marktteilnehmerorganisationen aus<br />

mindestens zwei Erzeugermitgliedstaaten in den Bereichen gemäß Absatz 1<br />

Buchstabe c durchgeführt werden, und 50 %bei den anderen Maßnahmen in diesen<br />

Bereichen.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 85<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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