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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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3. Bei der Ausarbeitung ihrer S<strong>tr</strong>ategie erstellen die Mitgliedstaaten eine Liste der für ihre<br />

jeweiligen Programme in Be<strong>tr</strong>acht kommenden Erzeugnisse der Sektoren Obst und Gemüse,<br />

Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse sowie Bananen. Diese Liste darf […] keine<br />

in Anhang IIIb aufgeführten Erzeugnisse enthalten […]. In hinreichend begründeten<br />

Fällen, etwa wenn ein Mitgliedstaat im Rahmen seines Programms ein breitgefächertes<br />

Sortiment von Erzeugnissen anbieten oder sein Programm at<strong>tr</strong>aktiver gestalten will, kann<br />

er in seiner S<strong>tr</strong>ategie jedoch vorsehen, dass diese Erzeugnisse beihilfefähig sein können,<br />

wenn ihnen nur begrenzte Mengen der in dem genannten Anhang aufgeführten Stoffe<br />

zugesetzt werden. Die Mitgliedstaaten wählen ihre Erzeugnisse auf der Grundlage<br />

objektiver Kriterien aus, zu denen das jahreszeitliche Angebot, die Verfügbarkeit der<br />

Erzeugnisse oder Umwelterwägungen zählen können. In diesem Zusammenhang können die<br />

Mitgliedstaaten Erzeugnissen mit Ursprung in der Europäischen Union den Vorzug geben.<br />

4. Maßnahmen für die Festsetzung der EU-Beihilfe im Sinne des Absatzes 1 werden vom Rat<br />

nach Artikel 43 Absatz 3 des Ver<strong>tr</strong>ags ergriffen.<br />

a) [...]<br />

b) [...]<br />

c) [...]<br />

4a. Die EU-Beihilfe gemäß Absatz 1 wird den einzelnen Mitgliedstaaten anhand objektiver<br />

Kriterien ausgehend von ihrem jeweiligen Anteil an sechs- bis zehnjährigen Kindern<br />

zugewiesen.<br />

Mitgliedstaaten, die sich an dem Programm beteiligen, bean<strong>tr</strong>agen die EU-Beihilfe jedes<br />

Jahr auf der Grundlage ihrer S<strong>tr</strong>ategie.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 78<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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