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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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KAPITEL II<br />

BEIHILFEREGLUNGEN<br />

ABSCHNITT 1<br />

REGELUNGEN ZUR VERBESSERUNG <strong>DER</strong> NAHRUNGSMITTELVERSORGUNG<br />

UNTERABSCHNITT 1<br />

SCHULOBSTPROGRAMME<br />

Artikel 21<br />

Beihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und<br />

Gemüse sowie Bananenerzeugnissen an Kinder<br />

1. […] Eine EU-Beihilfe wird gewährt für<br />

a) die Abgabe von Erzeugnissen der Sektoren Obst und Gemüse,<br />

Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse sowie Bananen an Kinder in<br />

Bildungseinrichtungen, einschließlich Kindergärten, andere vorschulische<br />

Einrichtungen, Grund- und Sekundarschulen, und<br />

b) damit zusammenhängende Kosten für Logistik und Verteilung, Ausrüstung,<br />

Kommunikation, Begleitung, Bewertung und flankierende Maßnahmen.<br />

2. Mitgliedstaaten, die sich an dem Programm beteiligen wollen, müssen zunächst auf<br />

nationaler oder regionaler Ebene eine S<strong>tr</strong>ategie für die Umsetzung des Programms<br />

ausarbeiten. Sie müssen auch die erforderlichen flankierenden Maßnahmen vorsehen, damit<br />

die Effizienz des Programms gewährleistet ist.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 77<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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