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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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(7) Die vorliegende Verordnung und andere nach Artikel 43 des Ver<strong>tr</strong>ags erlassene Rechtsakte<br />

beziehen sich auf die Warenbezeichnungen sowie die Positionen und Unterpositionen der<br />

Kombinierten Nomenklatur. Änderungen des Schemas des Gemeinsamen Zolltarifs können<br />

anschließend Anpassungen dieser Rechtsakte erforderlich machen. […] Im Hinblick auf<br />

diese Änderungen sollte der Kommission die Befugnis über<strong>tr</strong>agen werden, bestimmte<br />

Rechtsakte zu erlassen, mit denen die erforderlichen Anpassungen vorgenommen werden.<br />

Aus Gründen der Klarheit und Einfachheit sollte die Verordnung (EWG) Nr. 234/79 des<br />

Rates vom 5. Februar 1979 über das Verfahren zur Anpassung des Schemas des<br />

Gemeinsamen Zolltarifs für landwirtschaftliche Erzeugnisse 8 , die derzeit eine solche<br />

Ermächtigung vorsieht, aufgehoben und die Ermächtigung in die vorliegende Verordnung<br />

aufgenommen werden.<br />

(8) [...]<br />

(9) […] Es sollten Handelsklassenschemata der Europäischen Union für die Klassifizierung,<br />

Kennzeichnung und Aufmachung von Schlachtkörpern von Rindern, Schweinen,<br />

Schafen und Ziegen festgelegt werden.<br />

(10) Es sollten Wirtschaftsjahre für Ge<strong>tr</strong>eide, Reis, Zucker, Trockenfutter, Saatgut, Wein,<br />

Olivenöl und Tafeloliven, Flachs und Hanf, Obst und Gemüse, Bananen, Milch und<br />

Milcherzeugnisse sowie Seidenraupen festgelegt werden, die im Wesentlichen den<br />

biologischen Produktionszyklen jedes dieser Erzeugnisse angepasst sind.<br />

8<br />

ABl. L 34 vom 9.2.1979, S. 2.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 6<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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