7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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(trong>13trong>0) Verbringungsbeschränkungen, die in Anwendung von Maßnahmen zur Verhütung der Ausbreitung von Tierseuchen verhängt werden, könnten in einem oder mehreren Mitgliedstaaten zu Marktstörungen führen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ernsthafte Marktstörungen, wie ein wesentlicher Rückgang des Verbrauchs oder der Preise, auf einen Vertrauensverlust der Verbraucher infolge existierender Risiken für die menschliche, tierische oder pflanzliche Gesundheit zurückzuführen sein können. In Anbetracht der gesammelten Erfahrungen sollten die Maßnahmen aufgrund eines Vertrauensverlusts der Verbraucher auf pflanzliche Erzeugnisse ausgedehnt werden. (trong>13trong>1) Die außergewöhnlichen Marktstützungsmaßnahmen für Rindfleisch, Milch und Milcherzeugnisse, Schweinefleisch, Schaf- und Ziegenfleisch, Eier und Geflügelfleisch sollten in direktem Zusammenhang mit den veterinär- und gesundheitsrechtlichen Maßnahmen stehen, die zur Bekämpfung der Seuchenausbreitung getroffen werden. Sie sind auf Antrag der Mitgliedstaaten zu treffen, um schwerwiegende Störungen der Märkte zu vermeiden. (trong>13trong>2) Es sollten besondere Interventionsmaßnahmen vorgesehen werden, um effizient und wirksam gegen drohende Marktstörungen vorzugehen. Der Umfang dieser Maßnahmen sollte festgelegt werden. (trong>13trong>3) Um effizient und wirksam gegen drohende Marktstörungen vorzugehen, die durch erhebliche Preissteigerungen oder -rückgänge auf internen oder externen Märkten oder andere […] außerordentliche Ereignisse oder Umstände hervorgerufen werden, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte […] zu erlassen, mit denen die […] Maßnahmen festgelegt werden, die erforderlich sind, um der Marktstörung in dem betreffenden Sektor zu begegnen und zu verhindern, dass sie sich zu einer schwereren oder anhaltenden Krise ausweiten; dazu zählen […] erforderlichenfalls Maßnahmen zur Ausdehnung oder Änderung des Geltungsbereichs, der Dauer oder anderer Aspekte anderer Maßnahmen gemäß dieser Verordnung, oder Maßnahmen, mit denen die Einfuhrzölle ganz oder teilweise, auch für bestimmte Mengen […]oder Zeiträume, ausgesetzt werden. (trong>13trong>4) Die Kommission sollte ermächtigt werden, die erforderlichen Maßnahmen zu erlassen, um spezifische Probleme im Notfall zu lösen. trong>7329trong>/trong>13trong> tr/MT/tek 48 ANLAGE DGB 1 B DE

(trong>13trong>5) Es sollte möglich sein, von Unternehmen, Mitgliedstaaten und/oder Drittländern zu verlangen, […] Mitteilungen zum Zweck der Anwendung dieser Verordnung, der Überwachung, Analyse und Verwaltung des Marktes für landwirtschaftliche Erzeugnisse, der Sicherstellung der Markttransparenz, des ordnungsgemäßen Funktionierens der GAP- Maßnahmen, der Prüfung, Kontrolle, Überwachung, Bewertung und Rechnungsprüfung der GAP-Maßnahmen sowie […] zum Zweck der Einhaltung der Anforderungen, die in internationalen Übereinkommen festgelegt sind, einschließlich der Anforderungen an Mitteilungen im Rahmen dieser Übereinkünfte, vorzulegen. Um ein harmonisiertes, gestrafftes und vereinfachtes Vorgehen sicherzustellen, sollte die Kommission ermächtigt werden, alle erforderlichen Maßnahmen betreffend Mitteilungen zu erlassen. Dabei sollte sie dem Datenbedarf und den Synergien zwischen potenziellen Datenquellen Rechnung tragen. (trong>13trong>6) Um […] die Integrität der Informationssysteme und die Echtheit und Lesbarkeit der übermittelten Dokumente und der übermittelten dazugehörigen Daten zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte […] zu erlassen, mit denen Art und Typ der mitzuteilenden Informationen, die Kategorien der zu verarbeitenden Daten und die Höchstdauer der Speicherung, […] die […] Zugangsrechte für die verfügbar gemachten Informationen oder Informationssystemen sowie die Bedingungen […] für die Veröffentlichung der Informationen festgelegt werden. (trong>13trong>7) Es gelten die EU-Rechtsvorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, insbesondere die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr. trong>7329trong>/trong>13trong> tr/MT/tek 49 ANLAGE DGB 1 B DE

(<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong>0) Verbringungsbeschränkungen, die in Anwendung von Maßnahmen zur Verhütung der<br />

Ausbreitung von Tierseuchen verhängt werden, könnten in einem oder mehreren<br />

Mitgliedstaaten zu Marktstörungen führen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ernsthafte<br />

Marktstörungen, wie ein wesentlicher Rückgang des Verbrauchs oder der Preise, auf einen<br />

Ver<strong>tr</strong>auensverlust der Verbraucher infolge existierender Risiken für die menschliche,<br />

tierische oder pflanzliche Gesundheit zurückzuführen sein können. In Anbe<strong>tr</strong>acht der<br />

gesammelten Erfahrungen sollten die Maßnahmen aufgrund eines Ver<strong>tr</strong>auensverlusts der<br />

Verbraucher auf pflanzliche Erzeugnisse ausgedehnt werden.<br />

(<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong>1) Die außergewöhnlichen Marktstützungsmaßnahmen für Rindfleisch, Milch und<br />

Milcherzeugnisse, Schweinefleisch, Schaf- und Ziegenfleisch, Eier und Geflügelfleisch<br />

sollten in direktem Zusammenhang mit den veterinär- und gesundheitsrechtlichen<br />

Maßnahmen stehen, die zur Bekämpfung der Seuchenausbreitung ge<strong>tr</strong>offen werden. Sie sind<br />

auf An<strong>tr</strong>ag der Mitgliedstaaten zu <strong>tr</strong>effen, um schwerwiegende Störungen der Märkte zu<br />

vermeiden.<br />

(<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong>2) Es sollten besondere Interventionsmaßnahmen vorgesehen werden, um effizient und<br />

wirksam gegen drohende Marktstörungen vorzugehen. Der Umfang dieser Maßnahmen<br />

sollte festgelegt werden.<br />

(<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong>3) Um effizient und wirksam gegen drohende Marktstörungen vorzugehen, die durch<br />

erhebliche Preissteigerungen oder -rückgänge auf internen oder externen Märkten oder<br />

andere […] außerordentliche Ereignisse oder Umstände hervorgerufen werden, sollte der<br />

Kommission die Befugnis über<strong>tr</strong>agen werden, bestimmte Rechtsakte […] zu erlassen, mit<br />

denen die […] Maßnahmen festgelegt werden, die erforderlich sind, um der Marktstörung<br />

in dem be<strong>tr</strong>effenden Sektor zu begegnen und zu verhindern, dass sie sich zu einer<br />

schwereren oder anhaltenden Krise ausweiten; dazu zählen […] erforderlichenfalls<br />

Maßnahmen zur Ausdehnung oder Änderung des Geltungsbereichs, der Dauer oder anderer<br />

Aspekte anderer Maßnahmen gemäß dieser Verordnung, oder Maßnahmen, mit denen die<br />

Einfuhrzölle ganz oder teilweise, auch für bestimmte Mengen […]oder Zei<strong>tr</strong>äume,<br />

ausgesetzt werden.<br />

(<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong>4) Die Kommission sollte ermächtigt werden, die erforderlichen Maßnahmen zu erlassen, um<br />

spezifische Probleme im Notfall zu lösen.<br />

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