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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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(125a) In Finnland hängt die Zuckerrübenerzeugung von spezifischen geografischen und<br />

klimatischen Gegebenheiten ab, die den Sektor über die allgemeinen Auswirkungen der<br />

Zuckerreform hinaus beein<strong>tr</strong>ächtigen werden. Dieser Mitgliedstaat sollte daher dauerhaft<br />

ermächtigt werden, seinen Zuckerrübenerzeugern einzelstaatliche Zahlungen zu gewähren.<br />

(126) Um auf begründete Krisenfälle auch nach der 2012 endenden Übergangszeit in Bezug auf<br />

die im Rahmen der Stützungsprogramme vorgesehene Dringlichkeitsdestillationsmaßnahme<br />

reagieren zu können, sollten die Mitgliedstaaten einzelstaatliche Zahlungen für die<br />

Dringlichkeitsdestillation innerhalb einer globalen Haushaltsobergrenze von 15 % des<br />

jeweiligen Wertes der entsprechenden jährlichen Haushaltsmittel des Mitgliedstaats für sein<br />

nationales Stützungsprogramm tätigen können. Diese einzelstaatlichen Zahlungen sollten<br />

der Kommission gemeldet und […] genehmigt werden, bevor sie gewährt werden.<br />

(127) [...]<br />

(128) [...]<br />

(129) Den Mitgliedstaaten sollte erlaubt werden, weiterhin einzelstaatliche Zahlungen für<br />

Schalenfrüchte, die derzeit in Artikel 120 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 vorgesehen<br />

sind, zu tätigen, um die Auswirkungen der Entkoppelung der früheren EU-Beihilferegelung<br />

für Schalenfrüchte abzuschwächen. Da die genannte Verordnung aufzuheben ist, sollten<br />

diese einzelstaatlichen Zahlungen aus Gründen der Klarheit in die vorliegende Verordnung<br />

aufgenommen werden.<br />

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