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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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(115) Um mit praktischen Situationen umzugehen, in denen Ausfuhrerstattungen in voller Höhe<br />

oder teilweise gezahlt werden können, und die Marktteilnehmer dabei zu unterstützen, den<br />

Zei<strong>tr</strong>aum zwischen der Bean<strong>tr</strong>agung und der endgültigen Zahlung der Ausfuhrerstattung zu<br />

überbrücken, sollte der Kommission die Befugnis über<strong>tr</strong>agen werden, bestimmte Rechtsakte<br />

[…] zu erlassen, mit denen Vorschriften festgelegt werden, die Folgendes be<strong>tr</strong>effen: einen<br />

anderen Zeitpunkt für die Erstattung; […] die Vorauszahlung der Ausfuhrerstattungen<br />

einschließlich der Bedingungen für die Stellung und Freigabe einer Sicherheit; […]<br />

zusätzliche Nachweise, wenn Zweifel an der tatsächlichen Bestimmung von Erzeugnissen<br />

bestehen, einschließlich der Möglichkeit einer Wiedereinfuhr in das Zollgebiet der<br />

Europäischen Union; die Bestimmungsorte, die als Ausfuhren aus der Union behandelt<br />

werden, und die Einbeziehung von Bestimmungsorten innerhalb des Zollgebiets der Union,<br />

die für Ausfuhrerstattungen in Be<strong>tr</strong>acht kommen.<br />

(115a) Um sicherzustellen, dass die Ausführer […] der in Anhang I des Ver<strong>tr</strong>ags genannten<br />

Erzeugnisse und der Verarbeitungserzeugnisse daraus gleichberechtigten Zugang zu<br />

Ausfuhrerstattungen haben, sollte der Kommission die Befugnis über<strong>tr</strong>agen werden,<br />

bestimmte Rechtsakte […] zu erlassen, mit denen bestimmte Vorschriften für<br />

landwirtschaftliche Erzeugnisse auf in Form von Verarbeitungserzeugnissen ausgeführte<br />

Erzeugnisse angewendet werden.<br />

(116) Um sicherzustellen, dass die Erzeugnisse, für die Ausfuhrerstattungen gezahlt werden, aus<br />

dem Zollgebiet der Europäischen Union ausgeführt werden, […] um ihre Rückkehr in dieses<br />

Gebiet zu vermeiden und um den Verwaltungsaufwand für die Marktteilnehmer beim<br />

Beibringen und der Vorlage von Nachweisen, dass die Erzeugnisse mit Erstattung ein für<br />

differenzierte Erstattungen in Be<strong>tr</strong>acht kommendes Bestimmungsland erreicht haben, so<br />

gering wie möglich zu halten, […] sollte der Kommission die Befugnis über<strong>tr</strong>agen werden,<br />

bestimmte Rechtsakte […] be<strong>tr</strong>effend Vorschriften über Folgendes zu erlassen: den<br />

Termin, bis zu dem das Verlassen des Zollgebiets der Union endgültig stattgefunden haben<br />

muss, einschließlich der Zeit für die vorübergehende Wiedereinfuhr; die Verarbeitung, der<br />

die Erzeugnisse, für die Ausfuhrerstattungen gewährt werden, während dieses Zei<strong>tr</strong>aums<br />

unterzogen werden können; den Nachweis, dass eine Bestimmung für differenzierte<br />

Erstattungen erreicht wurde; die Erstattungsschwellen und die Bedingungen, unter denen die<br />

Ausführer keinen solchen Nachweis erbringen müssen; die Bedingungen für die<br />

Genehmigung eines Nachweises für das Erreichen einer Bestimmung für differenzierte<br />

Erstattungen durch unabhängige Dritte.<br />

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