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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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(104a) Damit das Funktionieren des Faserhanfmarktes nicht durch illegale Kulturen gestört wird,<br />

sollte diese Verordnung eine Kon<strong>tr</strong>olle der Hanf- und Hanfsameneinfuhren vorsehen, um<br />

sicherzustellen, dass die be<strong>tr</strong>effenden Erzeugnisse bestimmte Garantien hinsichtlich ihres<br />

Te<strong>tr</strong>ahydrocannabinolgehalts bieten. Außerdem sollte für die Einfuhr von nicht zur Aussaat<br />

bestimmtem Hanfsamen weiterhin eine Kon<strong>tr</strong>ollregelung gelten, die eine<br />

Zulassungsregelung für die be<strong>tr</strong>effenden Einführer vorsieht.<br />

(105) Die Zolltarifregelung macht es möglich, auf alle sonstigen Schutzmaßnahmen an den<br />

Außengrenzen der Europäischen Union zu verzichten. Allerdings könnte sich der<br />

Binnenmarkt- und Abgabemechanismus unter außergewöhnlichen Umständen als<br />

unzulänglich erweisen. Um den EU-Markt den sich daraus möglicherweise ergebenden<br />

Störungen nicht ungeschützt auszusetzen, sollte die Union in diesen Fällen unverzüglich die<br />

erforderlichen Maßnahmen ergreifen können. Diese Maßnahmen sollten mit den<br />

internationalen Verpflichtungen der Union in Einklang stehen.<br />

(106) Es sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, die Inanspruchnahme des aktiven und des<br />

passiven Veredlungsverkehrs zu verbieten. Es empfiehlt sich somit, im Falle bestehender<br />

oder drohender Marktstörungen eine Aussetzung der Inanspruchnahme des aktiven und<br />

des passiven Veredelungsverkehrs […] zu ermöglichen.<br />

(107) Die Vorschriften, nach denen im Rahmen der WTO-Verpflichtungen der Union bei der<br />

Ausfuhr nach Drittländern Erstattungen auf der Grundlage des Unterschieds zwischen den<br />

Preisen in der Union und denen auf dem Weltmarkt gewährt werden, sind dazu bestimmt,<br />

den Anteil der Europäischen Union am Welthandel mit bestimmten Erzeugnissen, […] für<br />

die die vorliegende Verordnung gilt, zu wahren. Für subventionierte Ausfuhren sollten wertund<br />

mengenmäßige Obergrenzen gelten.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 41<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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