7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium
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(91) [...] (92) Die Registrierung aller Lieferverträge über in der Europäischen Union erzeugten Hopfen ist eine aufwendige Maßnahme und sollte aufgegeben werden. trong>7329trong>/trong>13trong> tr/MT/tek 36 ANLAGE DGB 1 B DE
(93) Um sicherzustellen, dass die Ziele und Verantwortlichkeiten der Erzeugerorganisationen, der Vereinigungen von Erzeugerorganisationen, […] der Marktteilnehmerorganisationen im Sektor Olivenöl und Tafeloliven und der Branchenverbände klar festgelegt sind, um zur Wirksamkeit ihrer Aktionen beizutragen, ohne dass dies mit einem unangemessenen Verwaltungsaufwand verbunden wäre oder der Grundsatz der Vereinigungsfreiheit insbesondere hinsichtlich Nichtmitgliedern dieser Organisationen in Frage gestellt würde, […] sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte […] zu erlassen, mit denen Vorschriften festgelegt werden, die Folgendes betreffen: die spezifischen Ziele, die diese Organisationen und Vereinigungen verfolgen dürfen, müssen oder nicht dürfen […]; die Satzung dieser Organisationen und Vereinigungen, die zusätzlichen Bedingungen für die Anerkennung durch die Mitgliedstaaten, die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Gewährleistung einer angemessenen Struktur, […] Mitgliedschaftsdauer, Größe und demokratische Rechenschaftspflicht, den Grundsatz der Haupttätigkeit bezogen auf die Erzeugung der Mitglieder dieser Organisationen und Vereinigungen […]; die länderübergreifenden Organisationen und Vereinigungen und den Grundsatz der Leistung von Amtshilfe im Falle der länderübergreifenden Zusammenarbeit; die Auslagerung und die Art von Tätigkeiten, die ausgelagert werden dürfen, und die Bereitstellung von technischen Mitteln durch Organisationen oder Vereinigungen; die Grundlage für die Berechnung der Mindestmenge bzw. des Mindestwerts der vermarktbaren Erzeugung der Organisationen und Vereinigungen; die Zulassung von Mitgliedern, die keine Erzeuger sind, im Falle von Erzeugerorganisationen, und von Mitgliedern, die keine Erzeugerorganisationen sind, im Falle von Vereinigungen von Erzeugerorganisationen; die Ausdehnung bestimmter Regeln der Organisationen auf Nichtmitglieder und die obligatorische Zahlung eines Mitgliedsbeitrags durch Nichtmitglieder, einschließlich der Verwendung und Zuweisung dieser Zahlung durch diese Organisationen und eines Verzeichnisses strengerer Erzeugungsvorschriften, das ausgedehnt werden kann, weitere Anforderungen hinsichtlich der Repräsentativität, der betreffenden Wirtschaftsbereiche, einschließlich einer Kontrolle ihrer Definition durch die Kommission, Mindestzeiträume, während derer die Vorschriften vor ihrer Ausdehnung gelten sollten, die Personen oder Organisationen, für die die Vorschriften oder Beiträge gelten können, und die Umstände, unter denen die Kommission verlangen kann, dass die Ausdehnung der Vorschriften oder obligatorischen Beiträge abgelehnt oder zurückgezogen wird. trong>7329trong>/trong>13trong> tr/MT/tek 37 ANLAGE DGB 1 B DE
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(93) Um sicherzustellen, dass die Ziele und Verantwortlichkeiten der Erzeugerorganisationen,<br />
der Vereinigungen von Erzeugerorganisationen, […] der Marktteilnehmerorganisationen im<br />
Sektor Olivenöl und Tafeloliven und der Branchenverbände klar festgelegt sind, um zur<br />
Wirksamkeit ihrer Aktionen beizu<strong>tr</strong>agen, ohne dass dies mit einem unangemessenen<br />
Verwaltungsaufwand verbunden wäre oder der Grundsatz der Vereinigungsfreiheit<br />
insbesondere hinsichtlich Nichtmitgliedern dieser Organisationen in Frage gestellt<br />
würde, […] sollte der Kommission die Befugnis über<strong>tr</strong>agen werden, bestimmte Rechtsakte<br />
[…] zu erlassen, mit denen Vorschriften festgelegt werden, die Folgendes be<strong>tr</strong>effen: die<br />
spezifischen Ziele, die diese Organisationen und Vereinigungen verfolgen dürfen, müssen<br />
oder nicht dürfen […]; die Satzung dieser Organisationen und Vereinigungen, die<br />
zusätzlichen Bedingungen für die Anerkennung durch die Mitgliedstaaten, die<br />
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Gewährleistung einer<br />
angemessenen S<strong>tr</strong>uktur, […] Mitgliedschaftsdauer, Größe und demokratische<br />
Rechenschaftspflicht, den Grundsatz der Haupttätigkeit bezogen auf die Erzeugung der<br />
Mitglieder dieser Organisationen und Vereinigungen […]; die länderübergreifenden<br />
Organisationen und Vereinigungen und den Grundsatz der Leistung von Amtshilfe im<br />
Falle der länderübergreifenden Zusammenarbeit; die Auslagerung und die Art von<br />
Tätigkeiten, die ausgelagert werden dürfen, und die Bereitstellung von technischen Mitteln<br />
durch Organisationen oder Vereinigungen; die Grundlage für die Berechnung der<br />
Mindestmenge bzw. des Mindestwerts der vermarktbaren Erzeugung der Organisationen<br />
und Vereinigungen; die Zulassung von Mitgliedern, die keine Erzeuger sind, im Falle von<br />
Erzeugerorganisationen, und von Mitgliedern, die keine Erzeugerorganisationen sind, im<br />
Falle von Vereinigungen von Erzeugerorganisationen; die Ausdehnung bestimmter<br />
Regeln der Organisationen auf Nichtmitglieder und die obligatorische Zahlung eines<br />
Mitgliedsbei<strong>tr</strong>ags durch Nichtmitglieder, einschließlich der Verwendung und Zuweisung<br />
dieser Zahlung durch diese Organisationen und eines Verzeichnisses s<strong>tr</strong>engerer<br />
Erzeugungsvorschriften, das ausgedehnt werden kann, weitere Anforderungen hinsichtlich<br />
der Repräsentativität, der be<strong>tr</strong>effenden Wirtschaftsbereiche, einschließlich einer Kon<strong>tr</strong>olle<br />
ihrer Definition durch die Kommission, Mindestzei<strong>tr</strong>äume, während derer die Vorschriften<br />
vor ihrer Ausdehnung gelten sollten, die Personen oder Organisationen, für die die<br />
Vorschriften oder Bei<strong>tr</strong>äge gelten können, und die Umstände, unter denen die Kommission<br />
verlangen kann, dass die Ausdehnung der Vorschriften oder obligatorischen Bei<strong>tr</strong>äge<br />
abgelehnt oder zurückgezogen wird.<br />
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