7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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A. Milchfette Fettart Begriffsbestimmungen Erzeugnisse in Form einer festen, plastischen Emulsion, überwiegend nach dem Typ Wasser in Öl, ausschließlich bestehend aus Milch und/oder bestimmten Milcherzeugnissen mit Fett als wesentlichem Wertbestandteil; allerdings dürfen auch andere zu ihrer Herstellung notwendige Stoffe zugesetzt werden, sofern diese Stoffe nicht dazu bestimmt sind, einen Milchbestandteil ganz oder teilweise zu ersetzen. B. Fette Erzeugnisse in Form einer festen, plastischen Emulsion, überwiegend nach dem Typ Wasser in Öl, die aus festen und/oder flüssigen pflanzlichen und/oder tierischen Fetten gewonnen wurden, für die menschliche Ernährung geeignet sind und deren Milchfettgehalt im Enderzeugnis höchstens 3 % des Fettgehalts beträgt. Verkehrsbezeichnung 1. Butter 2. Dreiviertelfettbutter (*) 3. Halbfettbutter (**) 4. Milchstreichfett X % 1. Margarine 2. Dreiviertelfettmargarine (***) 3. Halbfettmargarine (****) 4. Streichfett X % Erzeugniskategorie Ergänzende Beschreibung der Kategorie mit Angabe des Fettgehalts in Prozent (Massenanteil) Erzeugnis mit einem Milchfettgehalt von mindestens 80 % und weniger als 90 %, einem Höchstgehalt an Wasser von 16 % sowie einem Höchstgehalt an fettfreier Milchtrockenmasse von 2 % Erzeugnis mit einem Milchfettgehalt von mindestens 60 % und höchstens 62 % Erzeugnis mit einem Milchfettgehalt von mindestens 39 % und höchstens 41 % Erzeugnis mit folgenden Milchfettgehalten: - weniger als 39 % - mehr als 41 % und weniger als 60 % - mehr als 62 % und weniger als 80 % Aus pflanzlichen und/oder tierischen Fetten gewonnenes Erzeugnis mit einem Fettgehalt von mindestens 80 % und weniger als 90 % Aus pflanzlichen und/oder tierischen Rohstoffen gewonnenes Erzeugnis mit einem Fettgehalt von mindestens 60 % und höchstens 62 % Aus pflanzlichen und/oder tierischen Fetten gewonnenes Erzeugnis mit einem Fettgehalt von mindestens 39 % und höchstens 41 % Aus pflanzlichen und/oder tierischen Fetten gewonnenes Erzeugnis mit folgenden Fettgehalten: - weniger als 39 % - mehr als 41 % und weniger als 60 % - mehr als 62 % und weniger als 80 % trong>7329trong>/trong>13trong> tr/MT/tek 316 ANLAGE DGB 1 B DE

Fettart Begriffsbestimmungen C. Aus pflanzlichen und/oder tierischen Erzeugnissen zusammengesetzte Mischfette Erzeugnisse in Form einer festen, plastischen Emulsion, überwiegend nach dem Typ Wasser in Öl, die aus festen und/oder flüssigen pflanzlichen und/oder tierischen Fetten gewonnen wurden, für die menschliche Ernährung geeignet sind und deren Milchfettgehalt im Enderzeugnis zwischen 10 % und 80 % des Fettgehalts beträgt. Verkehrsbezeichnung 1. Mischfett 2. Dreiviertelmischfett (*****) 3. Halbmischfett (******) 4. Mischstreichfett X % Erzeugniskategorie Ergänzende Beschreibung der Kategorie mit Angabe des Fettgehalts in Prozent (Massenanteil) Aus einem Gemisch pflanzlicher und/oder tierischer Fette gewonnenes Erzeugnis mit einem Fettgehalt von mindestens 80 % und weniger als 90 % Aus einem Gemisch pflanzlicher und/oder tierischer Fette gewonnenes Erzeugnis mit einem Fettgehalt von mindestens 60 % und höchstens 62 % Aus einem Gemisch pflanzlicher und/oder tierischer Fette gewonnenes Erzeugnis mit einem Fettgehalt von mindestens 39 % und höchstens 41 % Aus einem Gemisch pflanzlicher und/oder tierischer Fette gewonnenes Erzeugnis mit folgenden Fettgehalten: - weniger als 39 % - mehr als 41 % und weniger als 60 % - mehr als 62 % und weniger als 80 % (*) Der entsprechende dänische Ausdruck ist "smør 60". (**) Der entsprechende dänische Ausdruck ist "smør 40". (***) Der entsprechende dänische Ausdruck ist "margarine 60". (****) Der entsprechende dänische Ausdruck ist "margarine 40". (*****) Der entsprechende dänische Ausdruck ist "blandingsprodukt 60". (******) Der entsprechende dänische Ausdruck ist "blandingsprodukt 40". Anm.: Der Milchfettgehalt der in diesem Teil genannten Erzeugnisse darf nur durch physikalische Verfahren geändert werden. trong>7329trong>/trong>13trong> tr/MT/tek 317 ANLAGE DGB 1 B DE

A. Milchfette<br />

Fettart<br />

Begriffsbestimmungen<br />

Erzeugnisse in Form einer festen, plastischen Emulsion, überwiegend nach dem<br />

Typ Wasser in Öl, ausschließlich bestehend aus Milch und/oder bestimmten<br />

Milcherzeugnissen mit Fett als wesentlichem Wertbestandteil; allerdings dürfen<br />

auch andere zu ihrer Herstellung notwendige Stoffe zugesetzt werden, sofern diese<br />

Stoffe nicht dazu bestimmt sind, einen Milchbestandteil ganz oder teilweise zu<br />

ersetzen.<br />

B. Fette<br />

Erzeugnisse in Form einer festen, plastischen Emulsion, überwiegend nach dem<br />

Typ Wasser in Öl, die aus festen und/oder flüssigen pflanzlichen und/oder<br />

tierischen Fetten gewonnen wurden, für die menschliche Ernährung geeignet sind<br />

und deren Milchfettgehalt im Enderzeugnis höchstens 3 % des Fettgehalts be<strong>tr</strong>ägt.<br />

Verkehrsbezeichnung<br />

1. Butter<br />

2. Dreiviertelfettbutter (*)<br />

3. Halbfettbutter (**)<br />

4. Milchs<strong>tr</strong>eichfett X %<br />

1. Margarine<br />

2. Dreiviertelfettmargarine (***)<br />

3. Halbfettmargarine (****)<br />

4. S<strong>tr</strong>eichfett X %<br />

Erzeugniskategorie<br />

Ergänzende Beschreibung der Kategorie mit Angabe des Fettgehalts in Prozent<br />

(Massenanteil)<br />

Erzeugnis mit einem Milchfettgehalt von mindestens 80 % und weniger als 90 %, einem<br />

Höchstgehalt an Wasser von 16 % sowie einem Höchstgehalt an fettfreier<br />

Milch<strong>tr</strong>ockenmasse von 2 %<br />

Erzeugnis mit einem Milchfettgehalt von mindestens 60 % und höchstens 62 %<br />

Erzeugnis mit einem Milchfettgehalt von mindestens 39 % und höchstens 41 %<br />

Erzeugnis mit folgenden Milchfettgehalten:<br />

- weniger als 39 %<br />

- mehr als 41 % und weniger als 60 %<br />

- mehr als 62 % und weniger als 80 %<br />

Aus pflanzlichen und/oder tierischen Fetten gewonnenes Erzeugnis mit einem Fettgehalt von<br />

mindestens 80 % und weniger als 90 %<br />

Aus pflanzlichen und/oder tierischen Rohstoffen gewonnenes Erzeugnis mit einem<br />

Fettgehalt von mindestens 60 % und höchstens 62 %<br />

Aus pflanzlichen und/oder tierischen Fetten gewonnenes Erzeugnis mit einem Fettgehalt von<br />

mindestens 39 % und höchstens 41 %<br />

Aus pflanzlichen und/oder tierischen Fetten gewonnenes Erzeugnis mit folgenden<br />

Fettgehalten:<br />

- weniger als 39 %<br />

- mehr als 41 % und weniger als 60 %<br />

- mehr als 62 % und weniger als 80 %<br />

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