27.12.2013 Aufrufe

7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Teil IV. Für den menschlichen Verzehr bestimmte Milch des KN-Codes 0401<br />

I. Begriffsbestimmungen<br />

Im Sinne dieses Teils sind<br />

a) "Milch": das Gemelk einer oder mehrerer Kühe;<br />

b) "Konsummilch": die in Abschnitt III aufgeführten Erzeugnisse, die dazu<br />

bestimmt sind, in unverändertem Zustand an den Verbraucher abgegeben zu<br />

werden;<br />

c) "Fettgehalt": das Verhältnis von Masseteilen Milchfett auf 100 Masseteile der<br />

be<strong>tr</strong>effenden Milch;<br />

d) "Eiweißgehalt": das Verhältnis von Masseteilen Eiweiß auf 100 Masseteile der<br />

be<strong>tr</strong>effenden Milch (Gesamtstickstoffgehalt der Milch in Masseprozent,<br />

multipliziert mit 6,38).<br />

II.<br />

Abgabe oder Verkauf an den Endverbraucher<br />

(1) Nur Milch, die den Anforderungen für Konsummilch entspricht, darf in<br />

unverarbeiteter Form an den Endverbraucher direkt oder über<br />

Gaststättenbe<strong>tr</strong>iebe, Krankenhäuser, Kantinen oder ähnliche gemeinschaftliche<br />

Einrichtungen abgegeben oder verkauft werden.<br />

(2) Als Verkehrsbezeichnungen für diese Erzeugnisse sind die in Abschnitt III<br />

dieses Teils aufgeführten Bezeichnungen zu verwenden. Diese sind<br />

unbeschadet ihrer Verwendung in zusammengesetzten Bezeichnungen<br />

ausschließlich für die dort definierten Erzeugnisse zu verwenden.<br />

(3) Der Mitgliedstaat sieht Maßnahmen zur Unterrichtung des Verbrauchers über<br />

Art oder Zusammensetzung der Erzeugnisse vor, wann immer das Fehlen einer<br />

solchen Information den Verbraucher irreführen könnte.<br />

III.<br />

Konsummilch<br />

1. Folgende Erzeugnisse gelten als Konsummilch:<br />

a) Rohmilch: Milch, die nicht über 40 °C erhitzt und keiner Behandlung mit<br />

entsprechender Wirkung unterzogen wurde;<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 309<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!