27.12.2013 Aufrufe

7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

G. "Körner mit roten Rillen": Körner, die als Rückstand des Perikarps rote Längsrillen<br />

in unterschiedlicher Stärke und Färbung aufweisen;<br />

H. "gefleckte Körner": Körner, die einen kleinen, genau abgegrenzten kreisförmigen<br />

Fleck aus dunkler Farbe von mehr oder weniger regelmäßiger Form aufweisen;<br />

ferner gelten Körner als gefleckt, die schwache schwarze und flache Rillen haben;<br />

die Rillen und Flecken dürfen keinen gelben oder dunklen S<strong>tr</strong>ahlenkranz aufweisen;<br />

I. "fleckige Körner": Körner, auf deren Oberfläche an einem Punkt eine deutliche<br />

Veränderung ihrer normalen Farbe einge<strong>tr</strong>eten ist; die Flecken können von<br />

unterschiedlicher Färbung sein (schwärzlich, rötlich, braun usw.); außerdem gelten<br />

als Flecken alle tiefen schwarzen Rillen. Sind die Flecken von intensiver und sofort<br />

auffallender Färbung (schwarz, rosa, rotbraun) und gleich groß oder größer als die<br />

Hälfte des be<strong>tr</strong>effenden Korns, so ist dieses als gelbes Korn anzusehen;<br />

J. "gelbe Körner": Gelbe Körner sind solche, deren natürliche Farbe sich auf andere<br />

Weise als durch Trocknen ganz oder teilweise in verschiedene Tönungen von<br />

zi<strong>tr</strong>onen- bis orangefarbig verändert hat;<br />

K. "bernsteinfarbene Körner": Bernsteinfarbene Körner sind solche, die eine<br />

einheitliche, leichte und allgemeine, nicht durch Trocknen verursachte Verfärbung<br />

aufweisen, die ihnen ein helles, bernsteingelbes Aussehen verleiht.<br />

Teil II: Begriffsbestimmungen für den Hopfensektor "Hopfen":<br />

1. "Hopfen": die ge<strong>tr</strong>ockneten Blütenstände, auch Blütenzapfen genannt, der (weiblichen)<br />

Hopfenpflanze (Humulus lupulus); ihre größte Abmessung schwankt im Allgemeinen<br />

zwischen 2 und 5 cm;<br />

2. "Hopfenpulver": das durch Mahlen des Hopfens gewonnene Erzeugnis, das alle natürlichen<br />

Bestandteile des Hopfens enthält;<br />

3. "Lupulin-angereichertes Hopfenpulver": das durch Mahlen des Hopfens nach teilweiser<br />

mechanischer Aussonderung der Blätter, Stängel, Doldenblätter und Spindeln gewonnene<br />

Erzeugnis;<br />

4. "Hopfenex<strong>tr</strong>akt": die mit Hilfe von Lösungsmitteln aus Hopfen oder Hopfenpulver<br />

gewonnenen konzen<strong>tr</strong>ierten Erzeugnisse;<br />

5. "Hopfen-Mischerzeugnisse": die Mischung zweier oder mehrerer der unter den<br />

Nummern 1 bis 4 genannten Erzeugnisse.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 277<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!