7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium
7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium 7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium
(59) Um den natürlichen und wesentlichen Merkmalen der betreffenden Erzeugnisse und den Erwartungen der Verbraucher zu entsprechen und die […] wirtschaftlichen Bedingungen für die Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse […] sowie die Qualität bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu verbessern, ferner um mit den sich ständig ändernden Marktverhältnissen und Verbrauchererwartungen und den Entwicklungen bei den einschlägigen internationalen Normen […] Schritt zu halten […] und keine Hindernisse für die Produktinnovation zu schaffen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte […] zu erlassen, mit denen Vermarktungsnormen für einzelne Sektoren oder Erzeugnisse auf allen Vermarktungsstufen sowie Abweichungen und Ausnahmen von der Anwendung dieser Normen […] festgelegt werden. (59a) Um den besonderen Gegebenheiten jedes Erzeugnisses oder Sektors, den verschiedenen Vermarktungsstufen, den technischen Bedingungen, etwaigen erheblichen praktischen Schwierigkeiten sowie der Genauigkeit und Wiederholbarkeit der Analysemethoden Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte […] Rechtsakte betreffend eine Toleranz für eine oder mehrere spezifische Normen zu erlassen, bei deren Überschreitung die gesamte Erzeugnispartie als nicht normgerecht gelten sollte. (59b) […] Es sollten bestimmte önologische Verfahren und Beschränkungen bei der Weinbereitung festgelegt werden, insbesondere in Bezug auf den Verschnitt und die Verwendung bestimmter Arten von Traubenmost, Traubensaft und frischen Trauben mit Ursprung in Drittländern. Um den internationalen Normen in diesem Bereich gerecht zu werden, sollte sich die Kommission bei weiteren önologischen Verfahren generell auf die von der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) empfohlenen önologischen Verfahren stützen. trong>7329trong>/trong>13trong> tr/MT/tek 24 ANLAGE DGB 1 B DE
(59c) […] Es sollten Vorschriften über die Klassifizierung von Keltertraubensorten festgelegt werden, denen zufolge Mitgliedstaaten mit einer Weinerzeugung von mehr als 50 000 hl pro Jahr weiterhin gehalten sind, eine Klassifizierung der Keltertraubensorten zu erstellen, die in ihrem Hoheitsgebiet für die Weinbereitung verwendet werden dürfen. Bestimmte Keltertraubensorten sind dabei auszuschließen. (59d) Im Weinsektor sollte den Mitgliedstaaten gestattet werden, die Verwendung bestimmter önologischer Verfahren zu beschränken oder auszuschließen und noch restriktivere Einschränkungen für in ihrem Hoheitsgebiet erzeugte Weine beizubehalten sowie […] zu erlauben, nicht zugelassene önologische Verfahren zu Versuchszwecken einzusetzen. (60) Um eine ordnungsgemäße und transparente Anwendung der einzelstaatlichen Vorschriften für […] Streichfette und Wein hinsichtlich der Vermarktungsnormen zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte […] zu erlassen, mit denen die Bedingungen für die Anwendung dieser Vermarktungsnormen sowie für die Aufbewahrung, Verbringung und Verwendung der aus den Verfahren zu Versuchszwecken gewonnenen Erzeugnisse festgelegt werden. (61) Um den Besonderheiten des Handels zwischen der Europäischen Union und bestimmten Drittländern sowie dem besonderen Charakter bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse […] Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte […] zu erlassen, mit denen […] die Bedingungen, unter denen davon ausgegangen wird, dass eingeführte Erzeugnisse ein der Einhaltung der EU-Anforderungen an die Vermarktungsnormen gleichwertiges Konformitätsniveau bieten, und Maßnahmen zur Abweichung von den Vorschriften erlauben, dass Erzeugnisse in der Union nur unter Einhaltung dieser Normen vermarktet werden dürfen, sowie […] Vorschriften für die Anwendung der Vermarktungsnormen auf aus der Union ausgeführte Erzeugnisse festgelegt werden. trong>7329trong>/trong>13trong> tr/MT/tek 25 ANLAGE DGB 1 B DE
- Seite 1 und 2: RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüsse
- Seite 3 und 4: ANLAGE Entwurf VERORDNUNG DES EUROP
- Seite 5 und 6: (3) Gemäß Artikel 43 Absatz 3 des
- Seite 7 und 8: (11) Um den Besonderheiten der Sekt
- Seite 9 und 10: (18) Um sicherzustellen, dass zur
- Seite 11 und 12: (24) [...] (25) Der Verzehr von Obs
- Seite 13 und 14: (28) Um die Entwicklung bei den Mil
- Seite 15 und 16: (33) Die Erzeugung von Obst und Gem
- Seite 17 und 18: (41) Präventionsinstrumente wie Er
- Seite 19 und 20: (47) Die Beihilfe für Magermilch u
- Seite 21 und 22: (47h) Es sollten Übergangsbestimmu
- Seite 23: (54) Angesichts des Interesses der
- Seite 27 und 28: (64) Um in der Europäischen Union
- Seite 29 und 30: (71) In der Europäischen Union wer
- Seite 31 und 32: (76) [...] (77) [...] (78) [...] (7
- Seite 33 und 34: (83) Um eine ausgewogene Verteilung
- Seite 35 und 36: (88) Um Maßnahmen der Erzeugerorga
- Seite 37 und 38: (93) Um sicherzustellen, dass die Z
- Seite 39 und 40: (97) Um die wesentlichen Bestandtei
- Seite 41 und 42: (104a) Damit das Funktionieren des
- Seite 43 und 44: (112) [...] (113)
- Seite 45 und 46: (116a) Um den Ausführern einen Anr
- Seite 47 und 48: (125a) In Finnland hängt die Zucke
- Seite 49 und 50: (135) Es sollte m
- Seite 51 und 52: (142) Für den Erlass von Rechtsakt
- Seite 53 und 54: (149) Bestimmte Vorschriften im Sek
- Seite 55 und 56: n) Rohtabak, Anhang I Teil XIV; o)
- Seite 57 und 58: Artikel 4 Anpassungen des Schemas d
- Seite 59 und 60: Artikel 7 Standardqualität von Rei
- Seite 61 und 62: Artikel 9a Handelsklassenschemata d
- Seite 63 und 64: Artikel 12 Eröffnung und Beenden d
- Seite 65 und 66: Artikel 14 Preise der öffentlichen
- Seite 67 und 68: ABSCHNITT 3 BEIHILFE FÜR DIE PRIVA
- Seite 69 und 70: ABSCHNITT 4 GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
- Seite 71 und 72: ) [...] c) Vorschriften über die L
- Seite 73 und 74: 9. [...] Artikel 19 Durchführungsb
(59c) […] Es sollten Vorschriften über die Klassifizierung von Kelter<strong>tr</strong>aubensorten festgelegt<br />
werden, denen zufolge Mitgliedstaaten mit einer Weinerzeugung von mehr als 50 000 hl pro<br />
Jahr weiterhin gehalten sind, eine Klassifizierung der Kelter<strong>tr</strong>aubensorten zu erstellen, die in<br />
ihrem Hoheitsgebiet für die Weinbereitung verwendet werden dürfen. Bestimmte<br />
Kelter<strong>tr</strong>aubensorten sind dabei auszuschließen.<br />
(59d) Im Weinsektor sollte den Mitgliedstaaten gestattet werden, die Verwendung bestimmter<br />
önologischer Verfahren zu beschränken oder auszuschließen und noch res<strong>tr</strong>iktivere<br />
Einschränkungen für in ihrem Hoheitsgebiet erzeugte Weine beizubehalten sowie […] zu<br />
erlauben, nicht zugelassene önologische Verfahren zu Versuchszwecken einzusetzen.<br />
(60) Um eine ordnungsgemäße und <strong>tr</strong>ansparente Anwendung der einzelstaatlichen Vorschriften<br />
für […] S<strong>tr</strong>eichfette und Wein hinsichtlich der Vermarktungsnormen zu gewährleisten,<br />
sollte der Kommission die Befugnis über<strong>tr</strong>agen werden, bestimmte Rechtsakte […] zu<br />
erlassen, mit denen die Bedingungen für die Anwendung dieser Vermarktungsnormen sowie<br />
für die Aufbewahrung, Verbringung und Verwendung der aus den Verfahren zu<br />
Versuchszwecken gewonnenen Erzeugnisse festgelegt werden.<br />
(61) Um den Besonderheiten des Handels zwischen der Europäischen Union und bestimmten<br />
Drittländern sowie dem besonderen Charakter bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />
[…] Rechnung zu <strong>tr</strong>agen, sollte der Kommission die Befugnis über<strong>tr</strong>agen werden,<br />
bestimmte Rechtsakte […] zu erlassen, mit denen […] die Bedingungen, unter denen davon<br />
ausgegangen wird, dass eingeführte Erzeugnisse ein der Einhaltung der EU-Anforderungen<br />
an die Vermarktungsnormen gleichwertiges Konformitätsniveau bieten, und Maßnahmen<br />
zur Abweichung von den Vorschriften erlauben, dass Erzeugnisse in der Union nur unter<br />
Einhaltung dieser Normen vermarktet werden dürfen, sowie […] Vorschriften für die<br />
Anwendung der Vermarktungsnormen auf aus der Union ausgeführte Erzeugnisse festgelegt<br />
werden.<br />
<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 25<br />
ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE