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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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KAPITEL III<br />

RESERVE FÜR KRISEN IM AGRARSEKTOR<br />

Artikel 159<br />

Verwendung der Reserve<br />

Die Finanzmittel, die aus der Reserve für Krisen im Agrarsektor unter den Bedingungen und dem<br />

Verfahren von [Nummer 14 der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen<br />

Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Zusammenarbeit im<br />

Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung 46 ] über<strong>tr</strong>agen werden, werden für die<br />

Maßnahmen, auf die sich die vorliegende Verordnung bezieht, für das Jahr bzw. die Jahre zur<br />

Verfügung gestellt, für die eine zusätzliche Stützung erforderlich ist, sofern Bedingungen vorliegen,<br />

die über die normalen Marktentwicklungen hinausgehen.<br />

Insbesondere werden Finanzmittel über<strong>tr</strong>agen für Ausgaben im Rahmen<br />

a) […] der Artikel 8 bis 20,<br />

b) […] der Artikel <s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong>3 bis 141 und<br />

c) […] der Artikel 154, 155 und 156.<br />

Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten abweichend von Absatz 2 des<br />

vorliegenden Artikels beschließen, dass Mittelüber<strong>tr</strong>agungen für bestimmte Ausgaben gemäß<br />

Absatz 2 Buchstabe b nicht vorgenommen werden, wenn diese Ausgaben unter die normalen<br />

Marktverwaltungsmaßnahmen fallen. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem<br />

Prüfverfahren gemäß Artikel 162 Absatz 2 erlassen.<br />

46<br />

ABl. L […], […], S. […].<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 247<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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