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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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2. Erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Überwachung und<br />

Bewertung nach Artikel 157 Absatz 1, so werden sie anonymisiert und nur in aggregierter<br />

Form verarbeitet.<br />

3. Personenbezogene Daten werden nach den Vorschriften der Richtlinie 95/46/EG und der<br />

Verordnung (EG) Nr. 45/2001 verarbeitet. Insbesondere dürfen derartige Daten nicht in<br />

einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der Personen, die sie be<strong>tr</strong>effen, für<br />

eine längere Zeit ermöglicht als es für die Zwecke, für die die Daten erhoben wurden oder<br />

weiterverarbeitet werden, erforderlich ist; hierbei sind die im geltenden einzelstaatlichen<br />

und Unionsrecht festgelegten Mindestfristen für die Dauer der Speicherung zu<br />

berücksichtigen.<br />

4. Die Mitgliedstaaten unterrichten die be<strong>tr</strong>offenen Personen davon, dass ihre<br />

personenbezogenen Daten von einzelstaatlichen oder Unionsstellen in Einklang mit<br />

Absatz 1 verarbeitet werden dürfen und ihnen in diesem Zusammenhang die in den<br />

Datenschutzvorschriften der Richtlinie 95/46/EG bzw. der Verordnung (EG) Nr. 45/2001<br />

aufgeführten Rechte zustehen.<br />

Artikel 158<br />

Berichterstattungspflicht der Kommission<br />

Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht<br />

a) alle drei Jahre nach 20<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> über die Durchführung der Maßnahmen im Bienenzuchtsektor<br />

gemäß den Artikeln 52 bis 54;<br />

b) bis zum 30. Juni 2014 und bis zum 31. Dezember 2018 über die Entwicklung der Marktlage<br />

im Sektor Milch und Milcherzeugnisse, insbesondere über das Funktionieren der Artikel<br />

[…] 106 Absatz 2, 108 Absatz 2, 104, 105, 105a, 105b und 145a; sie bewertet dabei<br />

insbesondere die Auswirkungen auf die Milcherzeuger und die Milcherzeugung in<br />

benachteiligten Regionen im Hinblick auf das allgemeine Ziel einer Aufrechterhaltung<br />

der Erzeugung in diesen Regionen, einschließlich möglicher Anreize für Be<strong>tr</strong>iebsinhaber,<br />

in Vereinbarungen über gemeinschaftliche Erzeugung einzu<strong>tr</strong>eten, und fügt gegebenenfalls<br />

geeignete Vorschläge bei.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 246<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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