27.12.2013 Aufrufe

7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3. Die in Absatz 1 vorgesehenen Maßnahmen werden auf An<strong>tr</strong>ag des be<strong>tr</strong>effenden<br />

Mitgliedstaats ge<strong>tr</strong>offen.<br />

4. Die in Absatz 1 Buchstabe a vorgesehenen Maßnahmen dürfen nur erlassen werden, wenn<br />

der be<strong>tr</strong>offene Mitgliedstaat die für eine rasche Beendigung der Seuchenausbreitung<br />

notwendigen gesundheits- und veterinärrechtlichen Maßnahmen ge<strong>tr</strong>offen hat, und nur in<br />

dem Umfang und für den Zei<strong>tr</strong>aum, die für die Stützung dieses Marktes unbedingt<br />

erforderlich sind.<br />

5. Die Europäische Union beteiligt sich an der Finanzierung der in Absatz 1 genannten<br />

Maßnahmen in Höhe von 50 % der von den Mitgliedstaaten ge<strong>tr</strong>agenen Ausgaben.<br />

Bei der Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche in den Sektoren Rindfleisch, Milch und<br />

Milcherzeugnisse, Schweinefleisch sowie Schaf- und Ziegenfleisch beteiligt sich die Union<br />

jedoch in Höhe von 60 % dieser Ausgaben.<br />

6. Tragen die Erzeuger zu den Ausgaben der Mitgliedstaaten bei, so stellen die Mitgliedstaaten<br />

sicher, dass dadurch keine Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Erzeugern in den<br />

verschiedenen Mitgliedstaaten auf<strong>tr</strong>eten.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 242<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!