27.12.2013 Aufrufe

7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Solche unabweisbaren Dringlichkeitsgründe können sich auf die Notwendigkeit von<br />

Sofortmaßnahmen zur Beseitigung oder Verhinderung der Marktstörung beziehen, wenn<br />

die Gefahr einer Marktstörung so plötzlich oder unerwartet auf<strong>tr</strong>itt, dass<br />

Sofortmaßnahmen erforderlich sind, um der Lage effizient und wirksam abzuhelfen, oder<br />

wenn Maßnahmen verhindern würden, dass die Gefahr einer Marktstörung andauert<br />

oder dass sich eine schwerere oder anhaltende Störung entwickelt, oder wenn der<br />

Aufschub von Sofortmaßnahmen später umfangreichere Maßnahmen zur Beseitigung<br />

der Gefahr oder der Störung erforderlich machen würde.<br />

Mit diesen Maßnahmen können der Geltungsbereich, die Dauer oder andere Aspekte anderer<br />

in dieser Verordnung vorgesehener Maßnahmen in dem zur Behebung der Marktstörung<br />

[...] erforderlichen Umfang und [...] Zei<strong>tr</strong>aum ausgedehnt oder geändert werden oder<br />

erforderlichenfalls Einfuhrzölle, auch für bestimmte Mengen oder Zei<strong>tr</strong>äume, ganz oder<br />

teilweise ausgesetzt werden.<br />

2. Die Maßnahmen gemäß Absatz 1 finden keine Anwendung auf die in Anhang I Teil XXIV<br />

Abschnitt 2 aufgeführten Erzeugnisse.<br />

3. Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten die erforderlichen<br />

Verfahrensvorschriften und technischen Kriterien für die Anwendung von Absatz 1 dieses<br />

Artikels erlassen. Diese Vorschriften können sich insbesondere auf Verfahren und<br />

technische Kriterien beziehen. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem<br />

Prüfverfahren gemäß Artikel 162 Absatz 2 erlassen.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 240<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!