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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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Die Mitgliedstaaten können ergänzend zu der EU-Beihilfe gemäß Artikel 21 einzelstaatliche<br />

Zahlungen für die Finanzierung der flankierenden Maßnahmen gewähren, die erforderlich sind, um<br />

die EU-Regelung für die Abgabe von Obst und Gemüse, Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und<br />

Gemüse und Bananenerzeugnissen gemäß Artikel 21 Absatz 2 wirksam zu machen.<br />

Artikel 153<br />

Einzelstaatliche Zahlungen für Schalenfrüchte<br />

1. Die Mitgliedstaaten können einzelstaatliche Zahlungen bis zu 120,75 EUR/ha pro Jahr an<br />

Be<strong>tr</strong>iebsinhaber gewähren, die folgende Produkte erzeugen:<br />

a) Mandeln der KN-Codes 0802 11 und 0802 12;<br />

b) Haselnüsse der KN-Codes 0802 21 und 0802 22;<br />

c) Walnüsse der KN-Codes 0802 31 und 0802 32;<br />

d) Pistazien des KN-Codes 0802 […] 51 00 und 0802 52 00;<br />

e) Johannisbrot des KN-Codes 1212 […] 92 00.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 237<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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