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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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[…] Der Gesamtbe<strong>tr</strong>ag, der in einem Mitgliedstaat in einem bestimmten Jahr für diese Zahlungen<br />

bereitgestellt wird, darf 15 % der für den be<strong>tr</strong>effenden Mitgliedstaat in Anhang IV für das<br />

be<strong>tr</strong>effende Jahr festgesetzten Mittel nicht übersteigen.<br />

4. Mitgliedstaaten, die die einzelstaatlichen Zahlungen gemäß Absatz 1 anwenden wollen,<br />

übermitteln der Kommission eine mit Gründen versehene Notifikation. Die Kommission<br />

entscheidet […] ohne Anwendung des in Artikel 162 Absatz 2 oder 3 genannten<br />

Verfahrens, ob die Maßnahme gebilligt wird und ob die Zahlungen gewährt werden<br />

können.<br />

5. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, darf Alkohol aus der Destillation gemäß<br />

Absatz 1 ausschließlich zu indus<strong>tr</strong>iellen Zwecken bzw. zur Energieerzeugung genutzt<br />

werden.<br />

6. Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten die für die Anwendung des<br />

vorliegenden Artikels erforderlichen Maßnahmen erlassen. Diese Durchführungsrechtsakte<br />

werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 162 Absatz 2 erlassen.<br />

Artikel 152<br />

Einzelstaatliche Zahlungen für die Verteilung von Erzeugnissen an Kinder<br />

Die Mitgliedstaaten können ergänzend zu der EU-Beihilfe gemäß den Artikeln 21 und 24<br />

einzelstaatliche Zahlungen für die Abgabe der Erzeugnisse an Schüler in Bildungseinrichtungen<br />

bzw. die damit zusammenhängenden Kosten gemäß Artikel 21 Absatz 1 gewähren.<br />

Die Mitgliedstaaten können diese Zahlungen durch eine auf den be<strong>tr</strong>effenden Sektor erhobene<br />

Abgabe oder durch einen anderen Bei<strong>tr</strong>ag des Privatsektors finanzieren.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 236<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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