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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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2. Vorbehaltlich der Nachprüfung durch den Gerichtshof der Europäischen Union und ohne<br />

Anwendung des in Artikel 162 Absatz 2 oder 3 genannten Verfahrens ist die Kommission<br />

ausschließlich zuständig, nach Anhörung der Mitgliedstaaten und der beteiligten<br />

Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen sowie jeder anderen natürlichen oder<br />

juristischen Person, deren Anhörung sie für erforderlich hält, [...] einen zu<br />

veröffentlichenden Beschluss zu erlassen, [...] mit dem die Vereinbarungen, Beschlüsse und<br />

Verhaltensweisen festgelegt werden, welche die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen.<br />

Die Kommission <strong>tr</strong>ifft diese Feststellung entweder von Amts wegen oder auf An<strong>tr</strong>ag einer<br />

zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats, eines beteiligten Unternehmens oder einer<br />

beteiligten Unternehmensvereinigung.<br />

3. Die Veröffentlichung des Beschlusses gemäß Absatz 2 Unterabsatz 1 erfolgt unter Angabe<br />

der Beteiligten und des wesentlichen Inhalts des Beschlusses. Sie muss den berechtigten<br />

Interessen der Unternehmen an der Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse Rechnung <strong>tr</strong>agen.<br />

Artikel 145<br />

Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen anerkannter<br />

Branchenverbände<br />

1. Artikel 101 Absatz 1 [...] AEUV findet keine Anwendung auf Vereinbarungen, Beschlüsse<br />

und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen von gemäß Artikel 108 Absatz 1<br />

anerkannten Branchenverbänden, die der Ausübung der Tätigkeiten nach Artikel 108<br />

Absatz 1 Buchstabe c dieser Verordnung bzw. in den Sektoren Olivenöl und Tafeloliven<br />

sowie Tabak nach Artikel [...] 109d dienen.<br />

2. Absatz 1 gilt nur unter der Voraussetzung, dass<br />

a) die Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen der<br />

Kommission mitgeteilt worden sind<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 230<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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