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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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5. […] Um sicherzustellen, dass die Erzeugnisse, für die Ausfuhrerstattungen gezahlt werden,<br />

aus dem Zollgebiet der Europäischen Union ausgeführt werden, […] um ihre Rückkehr in<br />

dieses Gebiet zu vermeiden und um den Verwaltungsaufwand für die Marktteilnehmer beim<br />

Beibringen und der Vorlage von Nachweisen, dass die Erzeugnisse mit Erstattung ein für<br />

differenzierte Erstattungen in Be<strong>tr</strong>acht kommendes Bestimmungsland erreicht haben, so<br />

gering wie möglich zu halten, […] wird der Kommission die Befugnis über<strong>tr</strong>agen,<br />

delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 160 be<strong>tr</strong>effend Vorschriften über Folgendes zu<br />

erlassen:<br />

a) den Termin, bis zu dem das Verlassen des Zollgebiets der Union endgültig<br />

stattgefunden haben muss, einschließlich der Zeit für die vorübergehende<br />

Wiedereinfuhr;<br />

b) die Verarbeitung, der die Erzeugnisse, für die Ausfuhrerstattungen gewährt werden,<br />

während dieses Zei<strong>tr</strong>aums unterzogen werden können;<br />

c) den Nachweis, dass eine Bestimmung für differenzierte Erstattungen erreicht wurde;<br />

d) die Erstattungsschwellen und die Bedingungen, unter denen die Ausführer keinen<br />

solchen Nachweis erbringen müssen;<br />

e) die Bedingungen für die Genehmigung eines durch unabhängige Dritte erbrachten<br />

Nachweises für das Erreichen einer Bestimmung für differenzierte Erstattungen.<br />

5a. Um den Ausführern einen Anreiz dafür zu bieten, die Tierschutzbedingungen einzuhalten,<br />

und um es den zuständigen Behörden zu ermöglichen, die ordnungsgemäße<br />

Zahlung der Ausfuhrerstattungen zu überprüfen, wenn diese von der Einhaltung der<br />

Tierschutzanforderungen abhängt, wird der Kommission die Befugnis über<strong>tr</strong>agen, gemäß<br />

Artikel 160 delegierte Rechtsakte zu erlassen über die Einhaltung der<br />

Tierschutzanforderungen außerhalb des Zollgebiets der Union, einschließlich des<br />

Einsatzes unabhängiger Dritter.<br />

6. Um den besonderen Merkmalen der verschiedenen Sektoren Rechnung zu <strong>tr</strong>agen, kann die<br />

Kommission im Wege von delegierten Rechtsakten besondere Anforderungen und<br />

Bedingungen für die Marktteilnehmer und die Erzeugnisse, die für Ausfuhrerstattungen in<br />

Be<strong>tr</strong>acht kommen, […] sowie für die Festsetzung von Koeffizienten zur Berechnung der<br />

Ausfuhrerstattungen unter Berücksichtigung der Reifung bestimmter aus Ge<strong>tr</strong>eide<br />

gewonnener Spirituosen erlassen.<br />

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ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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