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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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3. Um […] den Verwaltungsaufwand für die Marktteilnehmer und die Behörden so gering<br />

wie möglich zu halten, […] wird der Kommission die Befugnis über<strong>tr</strong>agen, delegierte<br />

Rechtsakte gemäß Artikel 160 zu erlassen, mit denen Schwellen festgesetzt werden, bei<br />

deren Unterschreitung möglicherweise keine Ausfuhrlizenz erteilt oder vorgelegt werden<br />

muss, Bestimmungsorte oder Transaktionen bezeichnet werden, bei denen eine Ausnahme<br />

von der obligatorischen Vorlage einer Lizenz gerechtfertigt werden kann, und gestattet<br />

wird, dass Ausfuhrlizenzen in gerechtfertigten Fällen nach<strong>tr</strong>äglich erteilt werden.<br />

4. Um […] praktische Situationen zu regeln, in denen Ausfuhrerstattungen in voller Höhe<br />

oder teilweise gezahlt werden können, und die Marktteilnehmer dabei zu unterstützen, den<br />

Zei<strong>tr</strong>aum zwischen der Bean<strong>tr</strong>agung und der endgültigen Zahlung der Ausfuhrerstattung zu<br />

überbrücken, […] wird der Kommission die Befugnis über<strong>tr</strong>agen, delegierte Rechtsakte<br />

gemäß Artikel 160 be<strong>tr</strong>effend Vorschriften über Folgendes zu erlassen:<br />

a) einen anderen Zeitpunkt für die Erstattung;<br />

b) [...]<br />

c) die Vorauszahlung der Ausfuhrerstattungen einschließlich der Bedingungen für die<br />

Stellung und Freigabe einer Sicherheit;<br />

d) […] zusätzliche Nachweise, wenn Zweifel an der tatsächlichen Bestimmung von<br />

Erzeugnissen bestehen, und die Möglichkeit einer Wiedereinfuhr in das Zollgebiet<br />

der Union;<br />

e) die Bestimmungsorte, die als Ausfuhren aus der Union behandelt werden, und die<br />

Einbeziehung von Bestimmungsorten innerhalb des Zollgebiets der Union, die für<br />

Ausfuhrerstattungen in Be<strong>tr</strong>acht kommen.<br />

4a. Um sicherzustellen, dass die Ausführer der in Anhang I des Ver<strong>tr</strong>ags genannten<br />

Erzeugnisse und der Verarbeitungserzeugnisse daraus gleichberechtigten Zugang zu<br />

Ausfuhrerstattungen haben, wird der Kommission die Befugnis über<strong>tr</strong>agen, gemäß<br />

Artikel 160 delegierte Rechtsakte in Bezug auf die Anwendung des Artikels <s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong>6 Absätze 1<br />

und 2 auf die in Artikel <s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong>3 Absatz 1 Buchstabe b genannten Erzeugnisse zu erlassen.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 225<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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