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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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Artikel <s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong>8<br />

Ausfuhrbegrenzungen<br />

Die Volumengrenzen, die sich aus den gemäß […] dem Ver<strong>tr</strong>ag geschlossenen internationalen<br />

Übereinkünften ergeben, werden auf der Grundlage der Ausfuhrlizenzen für die Bezugszei<strong>tr</strong>äume<br />

und die be<strong>tr</strong>effenden Erzeugnisse eingehalten.<br />

Im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen, die sich aus dem WTO-Übereinkommen über<br />

die Landwirtschaft ergeben, berührt das Ende eines Bezugszei<strong>tr</strong>aums nicht die Gültigkeit der<br />

Ausfuhrlizenzen.<br />

Artikel <s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong>9<br />

Delegierte Befugnisse<br />

1. [...]<br />

2. [...]<br />

2a. Um das reibungslose Funktionieren der Ausfuhrerstattungsregelung sicherzustellen, wird<br />

der Kommission die Befugnis über<strong>tr</strong>agen, gemäß Artikel 160 delegierte Rechtsakte zu<br />

erlassen, mit denen die Verpflichtung zur Stellung einer Sicherheit festgelegt wird, die<br />

gewährleistet, dass die Marktteilnehmer ihren Verpflichtungen nachkommen.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 224<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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