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7329/13 tr/MT/tek 1 DGB 1 B RAT DER ... - consilium

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KAPITEL V<br />

SCHUTZMASSNAHMEN UND AKTIVER VEREDELUNGSVERKEHR<br />

Artikel <s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong>1<br />

Schutzmaßnahmen<br />

1. Vorbehaltlich des Absatzes 3 dieses Artikels erlässt die Kommission gemäß den<br />

Verordnungen (EG) Nr. 260/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die gemeinsame<br />

Einfuhrregelung 43 und (EG) Nr. 625/2009 des Rates vom 7. Juli 2009 über die gemeinsame<br />

Regelung der Einfuhren aus bestimmten Drittländern 44 Schutzmaßnahmen gegen Einfuhren<br />

in die Union.<br />

2. Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in Rechtsakten des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates sowie Rechtsakten des Rates erlässt die Kommission gemäß Absatz 3 dieses<br />

Artikels Schutzmaßnahmen gegen Einfuhren in die Union, die in gemäß […] dem Ver<strong>tr</strong>ag<br />

geschlossenen internationalen Übereinkünften vorgesehen sind.<br />

3. Die Kommission kann die Maßnahmen gemäß den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden<br />

Artikels im Wege von Durchführungsrechtsakten auf An<strong>tr</strong>ag eines Mitgliedstaats oder von<br />

sich aus <strong>tr</strong>effen. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß<br />

Artikel 162 Absatz 2 erlassen.<br />

Ist die Kommission mit einem An<strong>tr</strong>ag eines Mitgliedstaats befasst worden, so entscheidet sie<br />

hierüber im Wege von Durchführungsrechtsakten innerhalb von fünf Arbeitstagen nach<br />

Eingang des An<strong>tr</strong>ags. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren<br />

gemäß Artikel 162 Absatz 2 erlassen.<br />

In hinreichend begründeten […] Fällen äußerster Dringlichkeit erlässt die Kommission<br />

nach dem Verfahren gemäß Artikel 162 Absatz 3 sofort geltende Durchführungsrechtsakte.<br />

43<br />

44<br />

ABl. L 84 vom 31.3.2009, S. 1.<br />

ABl. L 185 vom 17.7.2009, S. 1.<br />

<s<strong>tr</strong>ong>7329</s<strong>tr</strong>ong>/<s<strong>tr</strong>ong>13</s<strong>tr</strong>ong> <strong>tr</strong>/<strong>MT</strong>/<strong>tek</strong> 217<br />

ANLAGE <strong>DGB</strong> 1 B DE

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